Flughafen: Erstes Nachtflug-Gutachten vorgestellt

23. Juni 2025 | von Georg Thomas

Am 23. Juni wurden in Hannover die Ergebnisse eines ersten Gutachtens zum Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover-Langenhagen vorgestellt, das sich auf die Lärmimmissionen des nächtlichen Flugbetriebs konzentriert. Mit dem Gutachten wurde ein Prozess begonnen, bei dem es darum geht, alle fachlichen Aspekte des Nachtflugs in Hannover umfassend gutachterlich untersuchen zu lassen. Dieses Vorgehen hatte der niedersächsische Landtag im September 2021 nach einem Antrag der damaligen SPD-/CDU-Landesregierung beschlossen,

In nun vorgestellten Gutachten wurden die Lärmimmissionen entlang der nächtlichen Flugrouten in der Region Hannover betrachtet und bewertet. Es wurden verschiedene Lärmzonen berechnet, frühere Lärmmessungen aus- und bewertet sowie aktuelle Lärmmessungen durchgeführt. Für mehrere Lärmzonen wurde zudem ermittelt, wie viele Personen in diesen Zonen leben. Darüber hinaus erfolgte eine Einordnung aus lärmmedizinischer und rechtlicher Sicht. Wesentliches Ergebnis aus Sicht des Ministeriums als Aufsichtsbehörde ist die Feststellung, dass aus lärmmedizinischer und rechtlicher Sicht derzeit und auch in den nächsten Jahren keine Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind. 

Im Rahmen der Vorstellung hatten auch Bürgerinitiativen die Chance, ihre Kritik daran vorzubringen. 

IHK: Ein wettbewerbsfähiger Flughafen braucht Flexibilität

Der Nachtflugverkehr in Hannover ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftsregion. Die Ergebnisse des ersten Gutachtens zum Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover-Langenhagen sind aus Sicht der IHK Hannover eindeu­tig und erlauben die notwendige betriebliche Flexibilität an einer der wichtigsten Mobilitätsdrehscheiben im Norden. Das Gutachten hat klargestellt, dass sich aus den einschlägigen Studien zu Gesund­heitsrisiken durch Fluglärm ableiten lässt, dass hier keine Beschrän­kungen des Nachtflugs zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und die rechtlichen Grundlagen der Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Lärm stört und kann Gesundheitsrisiken auslösen aber die Lärm­menge, die durch den Nachtflug erzeugt wird, liegt deutlich unter­halb der festgelegten Grenzwerte. Und in den Bereichen, in denen Lärmwerte überschritte werden, ist passiver Schallschutz festgelegt worden.

Dass das jetzt veröffentlichte Gutachten bei den Menschen, die sich durch Fluglärm gestört fühlen, auf wenig Zustimmung stößt, ist nachvollziehbar. „Auf einer eindeutigen rechtlichen Grundlage und klaren medizinischen Bewertung muss dem Flughafen Hannover jetzt aber auch die verlässliche Planungssicherheit für einen flexiblen Flugbetrieb gegeben werden. Politische Forderungen nach Be­schränkungen des Nachtflugbetriebs trotz Unterschreitung der Grenzwerte sind für die regionale Wirtschaft nicht nachvollziehbar und stellen die Relevanz und Verlässlichkeit von Grenzwerten für einen wirtschaftlichen Betrieb in Frage“, sagt Maike Bielfeldt, Haupt­geschäftsführerin der IHK Hannover. 

In diesem Jahr soll auch noch ein Gutachten zu den wirtschaftlichen Aspekten des Nachtflugs in Auftrag geben werden. In einem dritten Schritt soll ein Dialog zwischen der Flughafengesellschaft und dem Flughafenumfeld initiiert werden: mit dem Ziel, Verbesserungen für die Fluglärmbetroffenen zu schaffen, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Flughafens zu gefährden. 

Weitere Informationen zu dem Verfahren und das Gutachten zum Nachtflugverkehr am Flughafen Hannover (Lärmimmissionen) zum Download