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Reservisten in Unternehmen: Mehr als nur Reserve

30. September 2025 | von Georg THomas

Unternehmen sind bislang nicht dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden, die Reservistin oder Reservist bei der Bundeswehr sind, für diese Aufgabe freizustellen. Es gibt erste Bestrebungen das zu ändern.  

 

Die Bundeswehr plant angesichts der aktuellen geopolitischen Lage die „zivil-militärische Zusammenarbeit“ neu auszurichten. Diese Aufgaben sollen in Krisensituationen vor allem Reservistinnen und Reservisten übernehmen. Sie haben entweder schon bei der Bundeswehr gedient oder dort eine Ausbildung zum Reserveoffizier absolviert. Die zivilen Unterstützerinnen und Unterstützer Kräfte tragen zu einem nicht unerheblichen Ausmaß zur Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr im In- und Ausland bei. 

Um die veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen auffangen zu können, sieht die Bundeswehr einen zunehmenden Bedarf an Reservistinnen und Reservisten, die sich auch laufend militärisch fort- und weiterbilden sollen. Daher appelliert die Bundeswehr an die betroffenen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen freizustellen. Denn für die Teilnahme an sogenannten dienstlichen Veranstaltungen gemäß § 81 des Soldatengesetzes ist die Zustimmung des Arbeitgebers nach aktueller Rechtslage zwingend vorgeschrieben. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell Bestrebungen, Fortbildungen für Reservistinnen und Reservisten ähnlich wie Bildungsurlaub zu behandeln – also den Anspruch im Landesrecht festzuschreiben.
Für Unternehmen hat der Reservistenverband der Bundeswehr die wichtigsten Informationen zusammengetragen.


Wer zahlt während des Einsatzes als Reservist/in das Gehalt? 
Das Arbeitsverhältnis ruht in der Zeit der Dienstleistung. Lohn und Gehalt, die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in der Zeit der Freistellung deshalb von der Bundeswehr übernommen. Für den Übungszeitraum ruht auch die gesetzliche Krankenversicherung. Dafür erhalten die Reservisten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.


Wie lange dauern die Einsätze?
Die Bandbreite reicht von einem Tag bis zu mehreren Monaten. Entscheidend ist, welche Ansprüche und Wünsche die Bundeswehr hat und wie diese mit den Möglichkeiten des freistellenden Unternehmens zusammenpassen. Der Zeitraum sollte also im besten Fall ein gutgewählter Kompromiss sein. Allerdings begrenzt Paragraf 63b des Soldatengesetzes die Höchstdauer auf zehn Monate. 


Können meine Beschäftigten  den Reservistendienst im Urlaub ableisten?
Nein, das ist grundsätzlich unzulässig. Der Erholungsurlaub dient der Regeneration und damit dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit.


Was bedeutet ein Reservistendienst für den Urlaubsanspruch? 
Der Jahresurlaub eines Beschäftigten verringert sich pro abgeleisteten Übungsmonat um jeweils ein Zwölftel. Im gleichen Umfang entsteht für Reservisten ein Urlaubsanspruch bei der Bundeswehr.


Wer zahlt weitere Leistungen? 
Auf den Zeitraum des Reservistendienstes entfallende Beträge zu einer bereits bestehenden betrieblichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung sind grundsätzlich durch den Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) weiter zu entrichten. Sie können auf Antrag erstattet werden.


Wie steht es um den Kündigungsschutz? 
Während des freiwilligen Reservistendienstes besteht für die Dauer von sechs Wochen besonderer Kündigungsschutz (Paragraf 10 Arbeitsplatzschutzgesetz). Bei „besonderen Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern und Hilfeleistungen im Ausland“ gilt dieser Kündigungsschutz bis zu drei Monate (Paragraf 16, Absatz 3 und 5 Arbeitsplatzschutzgesetz in Verbindung mit Paragraph 63/63a Soldatengesetz). Das Recht zur Kündigung aus dringenden betrieblichen beziehungsweise wichtigen Gründen gilt jedoch weiterhin. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.


Was habe ich als Arbeitgeber davon?
Der Reservistenverband schreibt dazu: „Sie übernehmen Verantwortung für unser Land! Zudem kommen Ihre Mitarbeitenden mit vielen neuen Erfahrungen zurück ins Unternehmen. Kompetenzen wie Führungsstärke, Entscheidungsstärke auch in kritischen Situationen und Teamfähigkeit gehören zum Leben als Soldatin oder Soldat dazu. Davon und von vielen Weiterbildungsmöglichkeiten kann auch die Arbeit im zivilen Beruf profitieren.“ 

Mehr  Informationen : Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw), ist mit rund 110 000 Mitgliedern die größte Vereinigung ehemaliger Soldaten der Bundeswehr. Er wurde 1960 in Bonn gegründet und als besonders beauftragter Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr erhält er für die lebenslange Betreuung, Ausbildung und Information aller Reservistinnen und Reservisten finanzielle Zuwendungen aus dem Verteidigungshaushalt. 

Weitere Informationen auf der Website des Reservistenverbands

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