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Immobilienmakler: Pflicht zur Weiterbildung fällt weg
11. August 2026 | von Nico ZapkeImmobilienmakler sowie die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten müssen jetzt nicht mehr innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Für Wohnimmobilienverwalter gilt diese Pflicht allerdings weiter.
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach § 34c GewO wurde mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten aufgehoben. Die Neuregelung ist am 24. Juli 2026 in Kraft getreten und wurde tags zuvor Bundesgesetzblatt (Teil I 2026 Nr. 215) veröffentlicht.
Keine Veränderung bei Wohnimmobilienverwaltern
Unverändert bestehen bleibt hingegen die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Wohnimmobilienverwalter und die bei dieser Tätigkeit unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten müssen weiterhin 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren absolvieren.
Für Wohnimmobilienverwalter ergeben sich jedoch Erleichterungen bei den Nachweispflichten; Die bisherige Verpflichtung, der zuständigen Behörde auf Anforderung eine gesonderte Erklärung über absolvierte Weiterbildungen vorzulegen, wurde aufgehoben.
