Lkw und Autos auf deutscher Autobahn, Verkehr und Transport im Web-Kontext Foto: Pixabay/hpgruesen

IHKN: Freigabe von Ersatztransporten richtig

10. August 2026

Die befristete Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW ist aus Sicht der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern richtig, um notwendige Ersatztransporte durchführen zu können, die aufgrund des Niedrigwassers notwendig werden. Die Regelung gilt in Niedersachsen zunächst bis zum 31. August 2026 und umfasst Fahrten an Sonn- und Feiertagen, die eigentlich unter die einschlägigen Verbote fallen und deren Fracht ansonsten über Binnenschiffe befördert worden wäre. Die Regelung umfasst ebenfalls Leerfahrten, die in Zusammenhang damit stehen. Auch die Ferienreiseverordnung, wonach an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August von 7 bis 20 Uhr LKW nicht verkehren dürfen, wird für entsprechende Niedrigwasser-Ersatztransporte ausgesetzt.

Für die Ersatzfahrten ist in Niedersachsen kein gesonderter Nachweis einer Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bei Transporten, die in andere Bundesländer führen, müssen aber die dort geltenden Regelungen beachtet und, soweit erforderlich, entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Weitere Hinweise dazu auf der IHK-Website.

„Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ist angesichts der angespannten Situation auf den Wasserstraßen ein wichtiger und pragmatischer Schritt. Sie schafft kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, doch sie kann die Ausfälle der Binnenschifffahrt keinesfalls vollständig kompensieren. Dafür fehlen der Logistikwirtschaft allein schon die Fahrerinnen und Fahrer“, erklärt Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen. Neben der begrenzten Personalkapazität müssten auch die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten berücksichtigt werden. Wenn LKW am Sonntag eingesetzt würden, könnten sie an einem späteren Werktag fehlen. 

Die niedersächsische Wirtschaft ist als Industrie-, Hafen- und Transitstandort in besonderem Maße auf zuverlässige Verkehrswege angewiesen, so die IHKN. Einschränkungen der Binnenschifffahrt wirken sich daher nicht nur auf einzelne Transporte, sondern auf die gesamte Logistikkette aus, von den See- über die Binnenhäfen bis zu den Unternehmen im ganzen Land. 

Die IHK Niedersachsen fordert deshalb eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung. Gleichzeitig müsse der Bund die Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur stärken. Dazu gehörten Investitionen in leistungsfähige Wasserstraßen und Häfen, eine verlässliche Schieneninfrastruktur sowie bessere Rahmenbedingungen für die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften im Güterverkehr. 

Weitere Hinweis für Transportunternehmen

Nicht von der Ausnahmeregelung erfasst sind Großraum- und Schwertransporte.

Auch andere vom Niedrigwasser besonders betroffene Bundesländer haben ihre Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot vorübergehend gelockert, um notwendige Ersatzverkehre von der Wasserstraße auf die Straße zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausnahmeregelung ebenfalls zunächst bis zum 31. August 2026, während Rheinland-Pfalz und das Saarland Ausnahmen bis längstens 30. September 2026 zugelassen haben. 

Sollten die Niedrigwasserstände anhalten oder sich weiter verschärfen, sind Anpassungen oder Verlängerungen der bestehenden Ausnahmeregelungen nicht ausgeschlossen.