
Streiflicht, die Freitags-Kolumne: Verzerrt
29. August 2025 | von Klaus PohlmannBürokratie fängt bei der Sprache an. Lange Sätze, lange Texte. „Zu viele Noten“, lässt Regisseur Milos Forman in „Amadeus“ Kaiser Franz Joseph sagen, an Mozart gerichtet. Dessen Antwort („Gerade so viele Noten, wie nötig sind.“) trifft aber, da legen wir uns fest, auf allzu viele Verwaltungs- und Justiztexte nicht zur. Zu viele Wörter, zu viele Buchstaben.
Andersrum geht’s aber auch. Zu wenig Wörter, zu wenig Buchstaben. Was bitte ist die FDGO? Ist auf jeden Fall wichtig. Denn mit ihr soll man sich hinreichend identifizieren. Das Ganze stammt aus behördlicher Feder, wurde vor Kurzem in einem Zeitungsartikel über Einbürgerungsverfahren zitiert.
Können Sie mit der Abkürzung FDGO was anfangen? Wir jedenfalls erstmal nicht. Obwohl wir drauf stehen, in beiden Bedeutungen des Wortes. FDGO steht für freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Müsste also eigentlich fdGo abgekürzt werden – machen manche auch, oder so ähnlich.)
Aber vielleicht ist das ja auch eine Wissenslücke, und dieser für Wirtschaft und Gesellschaft so wesentliche Begriff wurde von jeher so abgekürzt. Flugs die KI gefragt. Und die weiß, dass im Bundesverfassungsschutzgesetz von 1950 – BverfSchG, § 4 Abs. 2 - die Abkürzung schon verwendet wird.
Nein, wird sie nicht. Muss man denn alles kontrollieren, was die KI sagt? Ja. Muss man. Für den entsprechenden Hinweis auf ihren bedankt sich die KI dann artig, fügt aber noch etwas Wichtiges, Richtiges hinzu. Die Abkürzung werde informell verwendet, in Kommentaren, Fachliteratur oder Medien. Aber nicht im Gesetzestext: „Das BVerfSchG bleibt hier sprachlich präzise und vermeidet Kürzel, um Missverständnisse zu vermeiden.“ Genau hier beginnt Entbürokratisierung: sprachliche Präzision, und im Zweifel auf Abkürzungen verzichten. (pm)