Rostige Granate im Laub – hans-grenade-7107 Foto: Pixabay/Hans

Kampfmittelräumung: Vielleicht bald Ausbildungsberuf

16. Juni 2026

Kampfmittelräumung ist eine Aufgabe mit wachsender Bedeutung – bislang jedoch ohne einheitliche Ausbildung. Eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass es Bedarf für einen neuen, strukturierten Ausbildungsberuf gibt. Darüber wird nun beraten.

Trotz ihrer zentralen Bedeutung für die öffentliche Sicherheit sowie für Bau- und Infrastrukturprojekte fehlt der Branche bislang eine einheitliche, berufslogisch strukturierte Ausbildung für operative Tätigkeiten, heißt es in der Voruntersuchung.

Fachleute in der Kampfmittelräumung haben derzeit sehr unterschiedliche berufliche Hintergründe. Die erforderlichen Fertigkeiten und das Wissen werden häufig informell erworben, und überwiegend im Rahmen betrieblicher Einarbeitung. Eine rechtlich verbindliche Qualifikation existiert bisher lediglich für die sogenannte „verantwortliche Person“ gemäß § 20 des Sprengstoffgesetzes.

Vor diesem Hintergrund hat das BIBB ie Handlungsfelder und Aufgaben der Kampfmittelräumung detailliert analysiert. Im Fokus standen dabei insbesondere die Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel war es, die Grundlage für die mögliche Entwicklung eines anerkannten Ausbildungsberufs zu schaffen.

Der Abschlussbericht des BIBB liefert eine fundierte Basis für die weitere Diskussion. Auf Grundlage der Ergebnisse beraten die Sozialpartner nun über einen möglichen Antrag zur Schaffung eines neuen Ausbildungsberufs. Sollte eine gemeinsame positive Bewertung erfolgen, könnte ein entsprechender Antrag beim Bundeswirtschaftsministerium bereits im Herbst 2026 eingereicht werden.

Ein neuer, strukturierter Ausbildungsberufs soll einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Professionalisierung dieser sicherheitsrelevanten Branche leisten.

Der neue Ausbildungsberuf „Fachkraft für Gebäudemanagement“ ist auf dem Weg. Das betriebliche Sachverständigenverfahren hat Anfang Juni begonnen. Der Erlass der Verordnung wird für Mitte 2027 angestrebt, das Inkrafttreten zum 1. August 2028.