AI-generierter weißer LKW auf weißem Hintergrund Illustration: Pixabay/TyliJura (KI-generiert)

Feiertags-Fahrverbote: Regelungen gelockert

24. Oktober 2025

Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in Nordrhein-Westfalen wurden gelockert. So beginnt in diesem Jahr das Fahrverbot am jeweiligen Feiertag erst um 6.00 Uhr. Von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr können daher noch Transporte mit LKW über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter LKW erfolgen.

Hier die Strecken, die von LKW am Reformationstag bzw. an Allerheiligen auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen, um Transitverkehre zu ermöglichen:

Diese Regelung gilt auch, sofern der jeweilige Feiertag in einem Jahr auf einen Sonntag fällt. Die Neuregelung gilt ab diesem Jahr und ist zunächst bis 2025 befristet.

Eine Übersicht der Feiertags-Fahrverbote für LKW in Deutschland im Jahr 2025 auf der Seite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM)..

LKW-Fahrverbote - Bundesamt für Logistik und Mobilität