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Feiertags-Fahrverbote: Regelungen gelockert
24. Oktober 2025Die Fahrverbote am Reformationstag (31. Oktober) in Niedersachsen und an Allerheiligen (1. November) in Nordrhein-Westfalen wurden gelockert. So beginnt in diesem Jahr das Fahrverbot am jeweiligen Feiertag erst um 6.00 Uhr. Von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr können daher noch Transporte mit LKW über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter LKW erfolgen.
Hier die Strecken, die von LKW am Reformationstag bzw. an Allerheiligen auch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr befahren werden dürfen, um Transitverkehre zu ermöglichen:
- In Niedersachsen handelt es sich um Streckenabschnitte der A 1, A 2, A 30, A 31 sowie der A 33. Details stehen im Erlass des Landes Niedersachsen.
- In Nordrhein-Westfalen betrifft es Streckenabschnitte der A 1, A 2 und A 30. Details stehen im nordrhein-westfälischen Erlass.
Diese Regelung gilt auch, sofern der jeweilige Feiertag in einem Jahr auf einen Sonntag fällt. Die Neuregelung gilt ab diesem Jahr und ist zunächst bis 2025 befristet.
Eine Übersicht der Feiertags-Fahrverbote für LKW in Deutschland im Jahr 2025 auf der Seite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM)..
