Illustration: Pixabay/tungart7 (KI-gestützt)
Berufskraftfahrer: Grundqualifikation mehrsprachig
20. August 2026Zum 18. August 2026 sind die Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, sprachliche Hürden abzubauen und den Zugang zum Beruf für internationale Fachkräfte zu erleichtern.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation, bei der ausgewählte Fremdsprachen als Prüfungssprache zugelassen werden. Neben Deutsch kann die Prüfung nun auch in den Sprachen Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden.
An den Anforderungen der Beschleunigten Grundqualifikation selbst ändert sich nichts. Die vorgeschriebene Schulung von 140 Stunden, einschließlich der zehn fahrpraktischen Stunden, müssen weiterhin absolviert werden und der Unterricht wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Änderungen bei der Grundqualifikation
Bei der theoretischen Prüfung Grundqualifikation bleibt es bei der Prüfungssprache Deutsch. Hier sind weiterhin keine anderen Sprachen als Prüfungssprache zugelassen. Bei der praktischen Prüfung Grundqualifikation gibt es Anpassungen, die die Prüfung vereinfachen: Die Prüfungszeit der fahrpraktischen Prüfung wird von 120 auf 90 Minuten gekürzt. Der bisherige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ entfällt ersatzlos. Durch die Änderungen lässt sich die Grundqualifikation ab sofort einfacher und schneller durchführen.
Die Kommunikation der IHK Hannover, beispielsweise Einladungen zur Prüfung, Belehrungen und Ergebnisbescheide, erfolgt weiterhin nur auf Deutsch. (mi)
