Bald gefördert: E-LKW-Infrastruktur
08. April 2026 | von RedaktionUnternehmen können voraussichtlich ab Sommer Förderung beantragen für die Infrastruktur zum Laden von E-LKW. Die Vorbereitung des Antrags kann jetzt starten.
Im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Fahrplan für den Ausbau einer bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für LKW, Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse vorgelegt. Zur Förderung der E-LKW-Ladeinfrastruktur sind zwei Förderprogramme vorgesehen:
• Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für E-Lkw
• Aufbau öffentlich zugänglicher E-Lkw-Ladeinfrastruktur, etwa an Rasthöfen oder Gewerbegebieten
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erwartet, dass die Förderaufrufe spätestens im Sommer veröffentlicht werden. Da die Eckpunkte der Programme bereits feststehen, können sich Unternehmen jetzt bereits vorbereiten.
Ladepunkte planen
Hauptfördergegenstand ist die Ladeinfrastruktur. Unternehmen sollten daher jetzt ermitteln, wie viele Ladepunkte mit welcher Leistung benötigt werden - und ob etwa das nächtliche Laden im Depot ausreicht oder nicht.
Netzanschluss prüfen
Die Programme werden voraussichtlich auch den Netzanschluss mit einbeziehen. Um hier etwaigen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sollten Unternehmen ihren Netzbetreiber kontaktieren, um zu prüfen, ob die Netzanschlussleistung für die Installation der geplanten Ladepunkte ausreichend ist. Falls nicht, kann dann ein Netzanschlussbegehren gestellt werden. Denn bis zur Ertüchtigung dürfte eine längere Zeit vergehen. Das Netzanschlussbegehren zu stellen, ist unproblematisch, aber die Annahme eines Angebots gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, die Förderung wäre nicht mehr möglich.
Verfügbares De-minimis-Budget ermitteln
Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) empfiehlt es sich, das verfügbare De-minimis-Budget zu ermitteln. Maximal 300 000 Euro in den letzten drei Jahren dürfen es sein. Der nicht ausgeschöpfte Rahmen kann zur Förderung beantragt werden. Aktuell wird noch geklärt, ob es auch eine Förderung nach AGVO geben wird.
Kauf der E-LKW planen
Es empfiehlt sich auch die Verfügbarkeit von E-LKW frühzeitig bei den Herstellern zu prüfen. Im Idealfall bekommt ein Unternehmen so den E-LKW zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht.
Mehr Informationen
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant ein Online-Seminar, bei dem die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die zwei Förderprogramme vorstellt – und auch Fragen aus den Unternehmen beantwortet werden. Der Termin steht noch nicht fest. Die IHK wird diesen über ihren Newsletter Infoservice (Anmeldung: www.ihkinfoservice.de) mitteilen, sobald er feststeht. Unternehmen können sich mit Fragen jederzeit an die Behörde wenden: elektromobilitaet@nlstbv.niedersachsen.de.
