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Unternehmen, die Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen, können ab sofort zwei Jahre lang eine vollständige Übernahme der Lohnkosten als Zuschuss erhalten. Das neue Teilhabechancengesetz sieht zudem vor, dass ein Coach die neuen Mitarbeiter unterstützt.
[/vc_column_text][vc_column_text]Mit dem Teilhabechancengesetz hat die Bundesregierung zum Jahresbeginn neue Lohnkostenzuschüsse eingeführt. Kernziel ist es, Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Um die Arbeit langfristig zu festigen, gibt es überdies ein begleitendes Coaching. Konkret bieten die neuen Regelungen folgende Möglichkeiten: Unternehmen können einen Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren Leistungen des Jobcenters erhalten. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Ist das Unternehmen durch einen Tarifvertrag zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet, bemisst sich der Zuschuss auf der Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts. Auch Weiterbildung ist in einem bestimmten Umfang möglich.

Lohnkostenzuschüsse gibt es auch, wenn Menschen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre Leistungen des Jobcenters beziehen. Ihre Arbeitslosigkeit soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das Arbeitsverhältnis wird maximal zwei Jahre gefördert. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des Arbeitsentgelts.

Unternehmen, die weiterführende Informationen benötigen oder Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose haben, wenden sich an das Jobcenter in ihrer Region. Eine Übersicht der Jobcenter in Niedersachsen gibt es auf der IHK-Website.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]FRAGEN AN MICHAEL STIER, GESCHÄFTSFÜHRER DES JOBCENTERS REGION HANNOVER

Warum gibt es jetzt das neue Gesetz?
Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist groß, das merken wir auch im Jobcenter. Allerdings profitieren noch nicht alle Arbeitsuchenden in der Region von der guten Arbeitsmarktlage. Das neue Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist eine echte Chance, auch diesen Menschen einen Job anzubieten.

Langzeitarbeitslosigkeit trotz vieler unbesetzter Stellen – wie passt das zusammen?
Es gibt viele Ursachen, weshalb Menschen bei der Stellensuche über Jahre erfolglos bleiben. Ein häufiger Grund ist fehlende Qualifikation. Viele Arbeitsuchende haben auch gesundheitliche Einschränkungen. Trotzdem sind gerade diese Menschen oft sehr motiviert und können im Betrieb zu einer guten Arbeitskraft werden.

Welche Arbeiten in Unternehmen könnten langzeitarbeitslose Menschen denn bewältigen?
Am Anfang wird die Herausforderung oft darin liegen, Stellen zu schaffen, die auf die individuellen Fähigkeiten der Menschen zugeschnitten sind. Ein Coach begleitet das Beschäftigungsverhältnis und das Jobcenter fördert notwendige Qualifizierungen. Das Ziel ist, dass der Betrieb spätestens nach dem Förderzeitraum von fünf Jahren eine vollwertige Arbeitskraft hat.

Was müssen Unternehmen tun, um jemanden über das neue Programm einzustellen?
Wer die neuen Fördermöglichkeiten für das eigene Unternehmen nutzen möchte, kann sich gerne an uns wenden. Unter der Nummer (0511/6559 2222) können Sie unsere persönlichen Ansprechpartner direkt erreichen. Wir beraten Sie zunächst ausführlich und entwickeln dann gegebenenfalls gemeinsam Ideen für den Betrieb.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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