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Weiterbildung ist ein Schlüssel für den beruflichen Aufstieg. Aber Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Oftmals beteiligen sich Unternehmen finanziell an den Kosten, doch auch der Staat honoriert die Lernbereitschaft mit Geld.
[/vc_column_text][vc_column_text]Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“)
Früher als Meister-BAföG bekannt, unterstützt das Aufstiegs-BAföG gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die Teilnahme an Maßnahmen der Höheren Berufsbildung („Aufstiegsfortbildung“, siehe Seite 39). Wichtig: Der Kurs muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen – und wird regelmäßig besucht. Gefördert werden können auch Hochschulabsolventen (nur Bachelor oder vergleichbarer Abschluss, etwa Diplom FH). Förderumfang: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden, von dem 40 Prozent erlassen werden, wenn man die Prüfung besteht.
www.hannover.ihk.de | Dok.-Nr. 100811848
www.aufstiegs-bafoeg.de | www.nbank.de

Prämiengutschein
Mit der vom Bundesbildungsministerium aufgelegten Bildungsprämie werden individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, um Bewusstsein und die Eigeninitiative für Weiterbildung zu stärken. Erwerbstätige mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20 000 Euro (40 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt, können für die Teilnahme an einer Weiterbildung, einem Kurs oder Seminar eine Bildungsprämie im Wert bis zu 500 Euro (maximal 50 % der Kursgebühr) bekommen. Vorab-Besuch einer Beratungsstelle ist Pflicht, Einzelheiten unter
www.bildungspraemie.info

Weiterbildungssparen
Wer nach dem Vermögensbildungsgesetz anspart und einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann das Weiterbildungssparen nutzen. Grundidee ist, vermögenswirksame Leistungen vorzeitig abgehoben und zur Finanzierung von Weiterbildungskursen genutzt werden können. Die Arbeitnehmersparzulage verfällt nicht. Vorherige Beratung ist erforderlich.
www.bildungspraemie.info

Weiterbildungsstipendium – „Begabtenförderung“
Für ein Weiterbildungsstipendium – auch Begabtenförderung genannt – kommt in Frage, wer sehr gute Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen kann und nicht älter als 25 Jahre ist; Wehr-, Ersatz und Erziehungszeiten können diese Altersgrenze um bis zu drei Jahren verlängern. Das Programm läuft über drei Jahren, in denen es für anspruchsvolle berufsbezogene Weiterbildungen maximal 7200 Euro als Zuschuss gibt. Der Eigenanteil der Stipendiaten beträgt mindestens 10 Prozent. Zusätzlich kann zu Beginn der Kauf eines Computers mit bis zu 250 Euro gefördert werden. Bewerbungen gehen an die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war, also etwa zur IHK Hannover.
www.hannover.ihk.de/begabte oder www.sbb-stipendien.de

Aufstiegsstipendium
Besonders begabte Absolventen einer Berufsausbildung, die über mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach Ausbildungsabschluss verfügen, können sich um ein Aufstiegsstipendium für ein Erststudium bewerben. Das Aufstiegsstipendium gilt für ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Für ein Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich 2400 Euro gefördert. Das Programm sieht keine Altersgrenze vor. Nach der Online-Bewerbung findet ein mehrstufiger Auswahlprozess statt.
www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein fördern die Agenturen für Arbeit und Job-Center die berufliche Qualifizierung von Arbeitsuchenden. Es werden die Kosten für den individuell festgestellten Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsbedarf übernommen. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur bzw. Job-Center. Das vom Arbeitssuchenden ausgewählte Seminar und der Lehrgangsanbieter müssen für die Förderung zugelassen sein. Zuständig ist die jeweilige Arbeitsagentur bzw. das Job-Center vor Ort.
www.arbeitsagentur.de

Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU)
Das Sonderprogramm WeGebAU (Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmern in Unternehmen) des Bundes fördert die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten intensivieren.
www.arbeitsagentur.de (Suche: WeGebAU)

Weiterbildungsfonds der IHK Hannover
Die Vollversammlung der IHK Hannover hat einen Weiterbildungsfonds bis zum 31. Dezember 2019 beschlossen (vgl. ausführlichen Bericht links). Weiterbildungen von Beschäftigten können damit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Unternehmen erhalten bei Digitalisierungsthemen und bei der Qualifizierung von Flüchtlingen einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent. Das Antragsverfahren ist relativ einfach gehalten. Wichtig ist, dass das Antragsformular vor Lehrgangsbeginn der IHK zugeht und dass es sich um eine berufsbezogene Qualifizierung handelt, die mindestens 200 Euro netto kostet. Innerbetriebliche Maßnahmen, die durch Externe durchgeführt werden, und berufsbezogene Fremdsprachenkurse können auch gefördert werden. Pro Jahr kann ein Unternehmen maximal 3000 Euro erhalten. Einzelheiten über die Fördervoraussetzungen sowie das Antragsformular für die Förderung findet man unter
www.hannover.ihk.de/weiterbildungsfonds

Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahre dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten, etwa über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung, der auf die sogenannte „Externenprüfung“ vorbereitet.
www.arbeitsagentur.de (Suche: Zukunftsstarter)

Weiterbildung in Niedersachsen
Mit diesem Programm werden aktuell noch in einem Teil des Landes berufsbezogene individuelle Weiterbildungen gefördert, und das auch von Inhabern von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Für die komplette IHK-Region Hannover sowie weitere Gebiete Niedersachsens sind aber die Mittel seit März ausgeschöpft. Wo es noch Förderung gibt, erreicht der Zuschuss bis zu 50 Prozent der Weiterbildungsvorhaben (mindestens 1000 Euro). Anträge über ein Anmeldeportal auf der Website der NBank; bei Antragsstellung darf ein Vorhaben noch nicht begonnen haben und auch noch nicht vertraglich vereinbart sein.
www.nbank.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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