Bei direkten Steuern entspricht der Steuerschuldner dem Steuerträger. Das hört sich zunächst sehr formal an, bedeutet aber nichts anderes, als dass die Steuern direkt beim Steuerschuldner festgesetzt werden und von diesem direkt zu zahlen sind. Zu diesen direkten Steuern zählen beispielsweise die Lohn-, die Einkommen- oder die Körperschaftsteuer sowie die Kfz-Steuer oder der Solidaritätszuschlag. Wer in Deutschland als „normaler“ Arbeitnehmer einer abhängigen Beschäftigung nachgeht ist lohnsteuerpflichtig. Diese Lohnsteuer kann er auch nicht umgehen, da der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn abziehen und an das Finanzamt überweisen muss.
Indirekte Steuern werden auch oftmals als Verbrauchsteuern bezeichnet, weil diese beim Kauf von Waren und Dienstleistungen anfallen. Typische Beispiele sind die Umsatz- oder die Energiesteuer. Bei der indirekten Steuer unterscheiden sich Steuerschuldner und Steuerträger. Der Steuerschuldner muss die Leistung zwar erbringen, kann diese jedoch auf einen anderen Träger überwälzen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmen auf den Verkauf von Waren gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu erheben und diese an den Staat abzuführen. In diesem Fall kann die Steuerlast jedoch auf die Kunden (andere Unternehmen oder private Käufer) überwälzt werden. So tragen die Kunden de facto die wirtschaftliche Last und nicht das steuerabführende Unternehmen.
Anders als bei direkten Steuern, die beispielsweise durch die Progression bei der Lohn- und Einkommensteuer auch als verteilungspolitisches Instrument zum Zwecke der Umverteilung genutzt werden können, gibt es bei indirekten Steuern keine Unterscheidung nach der Belastungsfähigkeit des Steuerzahlers. Das heißt, egal wer ein bestimmtes Produkt kauft und egal wie hoch dessen Einkommen und Vermögen ist, die zu tragende Steuer ist für alle gleich hoch. Deshalb werden indirekte Steuern in der öffentlichen Diskussion auch oftmals als unsozial bezeichnet. Direkte Steuern haben andererseits den Nachteil, dass sie verwaltungstechnisch einen deutlich höheren Aufwand aufseiten des Staates und der Steuerpflichtigen verursachen, da hier häufig viele Sonderregelungen (Freibeträge, Progressionen etc.) zu berücksichtigen sind.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]