Die Gemeinschaftssteuern fließen an mehrere staatliche Ebenen. Dazu zählen die Lohn- und Einkommenssteuer, die Körperschaftsteuer, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und die Umsatzsteuer. Zum Beispiel erhalten Bund und Länder jeweils 44 Prozent der Einnahmen der Abgeltungssteuer, die restlichen 12 Prozent erhalten die Kommunen. Die Körperschaftsteuer auf Gewinne von Kapitalgesellschaften geht hälftig an den Bund und die Länder. Die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer teilen sich Bund und Länder (jeweils 42,5 Prozent) sowie Gemeinden (15 Prozent). Von der Umsatzsteuer erhält der Bund ca. 52 Prozent, die Länder ca. 46 Prozent und die Kommunen etwa 2 Prozent. Viele Steuern fließen komplett an den Bund (Bundessteuern), beispielsweise die Alkopop- oder die Kaffeesteuer. Andere Steuern erhalten komplett die Länder (Landessteuern), beispielsweise die Bier- oder die Grunderwerbsteuer. Die Einnahmen fließen zunächst an das jeweilige Land, in dem die entsprechende Steuer erhoben wird. Allerdings erfolgt im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ein Ausgleich zwischen reicheren und ärmeren Bundeländern. Darüber hinaus werden Gemeindesteuern erhoben. Zu diesen zählen beispielsweise die Grund- und die Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer. Die Gemeinden können die Höhe dieser Steuern teilweise selber festlegen und so, beispielsweise durch niedrige Hebesätze bei der Gewerbesteuer, Anreize für Unternehmen schaffen, sich in dieser Gemeinde anzusiedeln.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Insgesamt gibt es in Deutschland von der Einkommen- bis zur Hundesteuer etwa 40 Steuerarten. Mit den Steuereinnahmen finanziert der Staat seine Aufgaben auf allen politischen Ebenen – unter anderem Investitionen in die staatliche Infrastruktur (Straßen, Brücken etc.) oder in Bildung. Steuern haben aber nicht nur den alleinigen Zweck, Einnahmen zu erzielen, sondern auch eine Lenkungsfunktion. So soll die Tabaksteuer beispielsweise bewirken, dass weniger Menschen rauchen. Die Steuereinnahmen sind grundsätzlich nicht zweckgebunden, das heißt die Einnahmen aus der Kfz-Steuer müssen nicht für Investitionen in Straßen verwendet werden. Im Grundgesetz ist geregelt, wer aus welcher Steuer finanzielle Mittel erhält und wer neue Steuern einführen darf. Dabei wird zwischen Gemeinschaftssteuern, Bundessteuern, Landessteuern und Gemeindesteuern unterschieden.