Der Arbeitskräftemangel ist überall spürbar. Mithilfe von Zuwanderung aus dem Ausland soll der Bedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Um noch mehr ausländische Fachkräfte zu gewinnen, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert. Am 1. März traten zentrale Anpassungen in Kraft, die die Zuwanderung erleichtern sollen.

Von Arne Hirschner

Trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche liegen die Fachkräfteengpässe der niedersächsischen Unternehmen weiter auf hohem Niveau. So können laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage 56 Prozent der Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen. Gegenwärtig sehen 61 Prozent darin das größte Geschäftsrisiko, im Jahr 2012 war es lediglich ein Drittel. Fehlende Fachkräfte bremsen also schon jetzt die Wirtschaft aus. Mit 53 Prozent suchen die Unternehmen vorwiegend Personal mit einem dualen Berufsabschluss. Solche Fachkräfte fehlen quasi überall, insbesondere aber im IT-, Elektro-, Logistik- und Gastronomiebereich. Dies unterstreichen die Berechnungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA): Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 fehlten in Niedersachsen 67933 qualifizierte Mitarbeitende. Damit gab es für durchschnittlich 51,1 Prozent aller offenen Stellen keine passend qualifizierten Arbeitslosen. Einige Branchen sprechen nicht nur von Lücken bei Fachkräften, sondern von einem allgemeinen Mangel an Arbeitskräften. Aufgrund des demografischen Wandels wird zudem die Erwerbsbevölkerung insgesamt schrumpfen. Gleichzeitig werden die Belegschaften immer älter. Es ist davon auszugehen, dass sich der Fachkräftemangel in Zukunft weiter verschärfen wird. Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zeigen: Ohne Zuwanderung und steigende Erwerbsquoten würde bundesweit die Zahl der Personen, die
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bis zum Jahr 2035 um über sieben Millionen sinken. Um gegenzusteuern, bietet es sich für Unternehmen insbesondere an, auf eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren und mehr Zuwanderung aus dem Ausland zu setzen. Die Effekte der erstgenannten Maßnahmen dürften allerdings überschaubar sein, weil es in den vergangenen Jahren bereits gelungen ist, dass mehr Frauen und ältere Menschen erwerbstätig sind. Deshalb ist das noch
vorhandene Potenzial in diesen Bereichen kleiner geworden. Auch die Potenziale der Zuwanderung aus EU-Staaten, die eine tragende Säule der Zuwanderung der letzten Jahre war, sind beschränkt, da diese Länder zukünftig selbst vor großen demografischen Herausforderungen stehen. Da im Inland immer weniger Arbeitskräfte zu finden sind, haben sich einige Unternehmen bereits nach Fachkräften im Nicht-EU-Ausland umgesehen.

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Akteure und Informationsangebote

■ Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei der IHK Hannover Die IHK Hannover ist zuständig für die Anerkennungsverfahren bei Aus- und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Ansprechpartnerinnen bei der Anerkennungsstelle der IHK Hannover:
Olga Alferova, Tel. 0511/3107-518, olga.alferova@hannover.ihk.de
Maja Gorczynska-Wöhrmann, Tel. 0511/3107-526, maja.gorczynska-woehrmann@hannover.ihk.de
Mehr Infos online

Ausländerbehörden
Eine Übersicht mit allen niedersächsischen Ausländerbehörden wird auf der Seite des Niedersächsischen Innenministeriums bereitgestellt.

Auslandsvertretungen
Eine Übersicht über die deutschen Botschaften im Ausland findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Auslandshandelskammern
Bei Unternehmen, die im Ausland über Zweigstellen verfügen, bietet sich auch der direkte Kontakt zu Auslandshandelskammern an.

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Die ZAB soll Auskünfte zu ausländischen Berufsabschlüssen erteilen. Anträge für die digitale Auskunft können voraussichtlich ab April gestellt werden.

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren wollen, können die ZAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit einbinden.

Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gibt einen Überblick, wer für die Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Make it in Germany
Portal der Bundesregierung: Hier können Unternehmen auch Profile ausländischer Fachkräfte sehen und Jobangebote veröffentlichen.

BQ-Portal
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.

Anabin
Portal zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse.

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