Die IHK Hannover und die beiden Ausländerbehörden von Stadt und Region Hannover haben bereits am 1. März eine intensivere Zusammenarbeit im Bereich der Fachkräfteeinwanderung vereinbart. Konkret geht es darum, die Prozesse im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren zu verschlanken. Unternehmen können ein solches Verfahren gegen eine Gebühr von 411 Euro bei der zuständigen Ausländerbehörde in ihrer Region beantragen. In dem Verfahren gelten kürzere Fristen, damit der ausländischen Fachkraft schneller ein Visum erteilt wird.
Auch wenn sich beim beschleunigten Verfahren die Ausländerbehörde um alle Absprachen z. B. mit den zuständigen Anerkennungsstellen kümmert, hat die Praxis gezeigt, dass ein abgestimmtes und kooperatives Zusammenwirken von verschiedenen Institutionen notwendig ist. In jedem Fall ist es für Unternehmen sinnvoll, sich vor der Antragstellung zum Verfahren und den benötigten Dokumenten beraten zu lassen. Eine solche Erstberatung und Vorprüfung von Unterlagen erfolgen jetzt durch die IHK und HWK Hannover. Dadurch soll u. a. sichergestellt werden, dass Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren vollständig eingereicht und Verfahren ohne Erfolgsaussicht schneller erkannt werden. Ziel ist es, so die Bearbeitungsprozesse in den Ausländerbehörden zu beschleunigen.