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Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen Stellung genommen. Die Bewertung des lohnsteuerliches Vorteils bei Übernahme des Dienstrades durch den Arbeitnehmer nach Ablauf der Leasingzeit kann pauschal erfolgen.

Dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern anstatt eines Dienstwagens ein Fahrrad oder Elektrofahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung überlassen, liegt im Trend. Auch das Dienstrad-Leasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei leasen Arbeitgeber das Elektro-Bike/Fahrrad und überlassen es dem Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Gehaltsumwandlung. Aus dieser Praxis haben sich Fragen zur lohnsteuerlichen Behandlung gesammelt, zu denen die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 17. November Stellung genommen hat. Die Finanzverwaltung greift darin verschiedene Vertragsgestaltungen auf und erläutert, wann von einer Gestellung eines (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber auszugehen ist. Grundaussage ist, dass nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Sowohl die vergünstigte Nutzungsüberlassung eines (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als auch die vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads durch einen Dritten führe daher zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer. Die Bewertung des monatlichen geldwerten Vorteils soll nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 erfolgen. Danach ist zu unterscheiden zwischen Fahrrädern und Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzustufen sind, und S-Pedelecs, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gelten (Kennzeichen- bzw. Versicherungspflicht, Motor unterstützt auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde).

Für Elektro-Bikes/Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzustufen sind, gilt als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer.

Für S-Pedelecs, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gelten, sind monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Kann der Arbeitnehmer im Falle des Leasings das Fahrrad oder Elektrofahrrad nach Ablauf der Leasinglaufzeit vom Arbeitgeber zu einem geringeren Preis als dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort erwerben, ist der hierdurch entstehende Preisvorteil als Arbeitslohn anzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bestehen keine Bedenken, als ortsüblichen Endpreis eines Elektro-Bikes/Fahrrades, das dem Arbeitnehmer nach drei Jahren Nutzungsdauer übereignet wird, 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Elektro-Bikes anzusetzen.

Beispiel: Nach Ablauf von drei Jahren erwirbt der Arbeitnehmer das ihm zuvor vom Arbeitgeber überlassene, geleaste Elektro-Bike für 800 Euro. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers des Elektro-Bikes im Zeitpunkt der Inbetriebnahme betrug 5000 Euro. Der beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil beträgt 1200 Euro (40 Prozent von 5000 Euro abzüglich 800 Euro = 1200 Euro). Setzt der Arbeitgeber einen geringeren Verkaufswert an, bleibt es ihm unbenommen, zum Beispiel durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der Wert zum Zeitpunkt des Fahrrad/E-Bike-Verkaufs an den Arbeitnehmer geringer ist als 40 Prozent.[/vc_column_text][vc_separator][/vc_column][/vc_row]

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