Mitmachen. Mitentscheiden. Jetzt ist die Zeit, um für die Vollversammlung der IHK Hannover zu kandieren: Aber wie geht das, und bis wann läuft die Frist?
Wer in die IHK-Vollversammlung gewählt wird, vertritt ehrenamtlich das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, findet über die IHK Kontakt zu den Spitzen von Politik und Verwaltung – und hat die Chance, sich mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern zu vernetzen. Mehr zu Aufgaben und Arbeit der IHK-Vollversammlung.
Für die IHK-Vollversammlung können je nach Rechtsform entweder die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag der IHK-Vollversammlungswahl dieses Jahres – also am 7. September 2023 – volljährig sind.
Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.
Kandidatin oder Kandidat werden Sie, indem Sie Ihre Kandidatur durch einen Wahlvorschlag erklären. Den müssen im Regelfall mindestens fünf Unternehmen aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk unterstützen.
Wahlvorschläge können noch bis zum 28. März eingereicht werden. Für Ihre Kandidatur steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, das Sie auf der Wahl-Website der IHK finden. Dort stehen auch die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für weitere Informationen.
Möglich ist eine Einzelkandidatur, aber auch ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Kandidatinnen und Kandidaten aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk.