Diese Ankündigung aus Hannover ließ aufhorchen: Continental verbannt einige Social-Media-Anwendungen aus dem Firmennetzwerk und von Diensthandys. Der Grund liegt im Datenschutz.
Der Widerhall in den Medien, in der Öffentlichkeit und auch bei anderen Unternehmen war enorm, als Continental vor ziemlich genau einem Monat seinen Mitarbeitern verbot, bestimmte Social-Media-Anwendungen im weltweiten Unternehmensnetzwerk und auf Firmenhandys zu nutzen. Selbst in der Schweiz wurde nach dieser Ankündigung aus Hannover gefragt, ob denn auch dort Unternehmen genauso verfahren würden.
Das hannoversche Technologieunternehmen war zwar war mit seiner Entscheidung nicht Vorreiter, aber der Vorstoß fiel in die Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten der DSGVO, die von hoher Sensibilität gegenüber Datenschutzthemen geprägt war. Denn Datenschutzgründe haben Niedersachsens zweitgrößtes Unternehmen zu diesem Schritt bewogen: Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, müsste im Fall von WhatsApp aus Sicht von Continental beispielsweise jeder Nutzer von jeder einzelnen Person in seinem Adressbuch die Zustimmung einholen, deren Daten mit dem Messenger-Dienst „zu teilen“, also WhatsApp den Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Diese Lösung erscheint Continental im Alltag nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich. Das Problem: Nach Einschätzung nicht nur von Continental greifen manche Messenger-Dienste auf persönliche Daten ihrer Nutzer zu, wie eben auf deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter. Bei WhatsApp etwa, darauf weist Continental hin, könne der Zugriff auf das Adressbuch eines Smartphones nicht eingeschränkt werden, die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze werde damit auf die Nutzer der App abgewälzt. Die daraus entstehenden Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.
Dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Elmar Degenhart bettete das Thema in die Strategie des hannoverschen Technologieunternehmens ein: „Für uns haben die Sicherheit von Technologien und das Vertrauen der Nutzer in sie klar Vorfahrt.“ Als Unternehmen arbeite man daran, Unfälle im Straßenverkehr völlig zu vermeiden – „Vision Zero“ heißt das bei Continental. Daraus leitet Degenhart die Verpflichtung ab, für einen ebenfalls völlig sicheren Datenverkehr zu sorgen, und sieht Continental dabei besonders in der Pflicht; „Technologieanbieter sollten die Einhaltung der Datenschutzgesetze auf einfachste Weise ermöglichen. Gerade Technologieführer tragen hier eine besonders hohe Verantwortung.“ Degenhart fügte hinzu. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen. Daher setzen wir auf sichere, verfügbare Alternativen.“ Eine generelle Absage an die Nutzung von Messenger Diensten als moderne Kommunikationsmittel auch im Unternehmensumfeld ist die Entscheidung also keineswegs. Nur der Datenschutz muss gewährleistet sein. Entsprechend zeigt sich das Unternehmen auch offen, die im Juni verkündete Regelung aufzuheben, sollten die Anbieter eine unbedenkliche Nutzung ihrer Dienste im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung ermöglichen.
Mit Sorge beobachtet Continental das Geschäftsgebaren einzelner Software- und IT-Diensteanbieter. „Funktionale Einschränkungen und Hürden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze schwächen das Vertrauen der Menschen in Technologien“, sagte Degenhart und fordert in der Technologieentwicklung generell „Vorfahrt für Vertrauen und Sicherheit.“[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]