Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert, dass die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschlossen wurde.

Um Arbeitsplätze in der Leiharbeit zu sichern, wird ab dem 1. Oktober 2022 erneut eine Regelung geschaffen, die das Kurzarbeitergeld (KUG) für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer öffnet. Durch die Regelung soll für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sichergestellt werden, sollte sich die Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder der Corona-Pandemie weiter verschärfen.

Die Sonderregelung ist zeitlich befristet bis Ende des Jahres. Parallel wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim KUG und anderen Regelungen auf den Weg gebracht, heißt es in einer Pressemitteilung vom 28. September.

 

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