Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich zur Benennung von Ausbilder/innen verpflichtet. Die IHK Hannover bittet daher die ausbildenden Unternehmen, Veränderungen zur Bestellung, den Wechsel oder das Ausscheiden von Ausbilder/innen stets mitzuteilen (§ 35 BBiG).
Mit dem Erfassungsbogen für Ausbilder/innen benötigt die IHK von allen ausbildenden Unternehmen auch die Unterlagen zum Nachweis der Eignung der jeweiligen Ausbilder/innen.
Das ausbildende Unternehmen muss auch den Auszubildenden den Wechsel bei Ausbilder/innen schriftlich bekannt geben (§ 3 Ziff. 2 Berufsausbildungsvertrag).