Die Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden mit einer schriftlichen Eintragungsbestätigung angezeigt.
Leider kommt es vor, dass Übertragungsfehler oder Fehleingaben bei den Namen der Auszubildenden sowie falsche Ausbildungszeiten in der Eintragungsbestätigung nicht gemeldet werden. Dies kann dazu führen, dass Prüfungszeugnisse falsch ausgestellt oder Auszubildende für falsche Prüfungen vorgesehen werden. Auch die Überprüfung der angegebenen Berufsschule ist wichtig, da sich der Prüfort in der Regel an der besuchten Berufsschule orientiert.
Die IHK bittet daher, die Eintragungsbestätigungen zu überprüfen und Fehler zu melden, damit die Änderungen korrekt in unsere Datenbank eingepflegt werden können.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartner/innen der IHK Hannover.