Mit Schreiben vom 1. September 2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vordruckmuster der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Hierzu gehören
- die Vordrucke der Anlage EÜR
- die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften
sowie dazugehörige Anleitungen. Die Vordrucke hängen dem BMF-Schreiben an. Auf Antrag kann das Finanzamt in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. In diesem Fall sind Papier Vordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.
Hinweis: Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.