Kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren können bei Unternehmen zu Problemen führen, wenn es darum geht, Fremdkapital für Investitionen und Wachstum zu beschaffen.

Während der Corona-Krise haben sich viele Unternehmen für relativ kurzfristige Kreditlaufzeiten von drei bis fünf Jahren entschieden. Die schnelle Liquidität und nicht der langfristige finanzielle Spielraum stand im Vordergrund. Dies kann laut Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) künftig zu Problemen führen, wenn es darum geht, Fremdkapital für Investitionen und Wachstum zu beschaffen.

Zwar waren die staatlichen Zuschüsse zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hilfreich; darüber hinaus wurden jedoch vielfach auch Kredite notwendig, um die Liquidität und den Fortbestand des Geschäftsbetriebs zu sichern. Die Hausbanken gewährten diese in der Regel schnell und unkompliziert. In der Erwartung, dass die Pandemie in absehbarer Zeit endet, wurden allerdings die Laufzeiten von den sonst üblichen zehn Jahren auf drei bis fünf Jahre verkürzt – mit teilweise verheerenden Folgen für die Kapitaldienstfähigkeit: Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, die laufenden Kreditbelastungen aus den erwirtschafteten Erträgen zu bedienen. Bei stark verkürzten Kreditlaufzeiten steigt jedoch auch die jährliche Tilgungsrate entsprechend stark – bei fünf statt zehn Jahren etwa auf das Doppelte. Die Folge: Unternehmen haben ihre Kapitaldienstfähigkeit teilweise bis auf das Äußerste ausgereizt oder sogar überzogen. Zudem sinken durch einen Kredit die Eigenkapitalquote und damit auch die Bonität. Wer später Kapital für wichtige Investitionen oder ansteigenden Auftragsvorfinanzierungsbedarf benötigt, kann dann bei Kreditgebern vor verschlossenen Türen stehen. „Im letzten halben Jahr war das bei 10 bis 15 Prozent der Neuprojektanalysen, die Unternehmen bei uns eingereicht haben, der Fall“, stellt Andreas Schramm, Leiter Beteiligungsmanagement bei der MBG, fest.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann eine Beteiligung mit Mezzanine-Kapital für neue finanzielle Spielräume sorgen, da es zahlreiche Vorteile von Fremd- und Eigenkapital miteinander verbindet. Bilanziell und wirtschaftlich zählt Mezzanine-Kapital zu den Eigenmitteln und verbessert daher nicht nur die Liquidität, sondern auch die Bonität und damit die Möglichkeit, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen. Die MBG bietet Mezzanine-Kapital mit einer Laufzeit von zehn Jahren. In den ersten fünf Jahren ist das Kapital tilgungsfrei, sodass die Kapitaldienstfähigkeit nur unerheblich zusätzlich belastet wird. Die vertragliche Umsetzung erfolgt auf der Basis von wenigen Unterlagen und Standardverträgen, die nicht notariell beurkundet werden müssen. Dadurch entstehen Kosten- und Zeitvorteile gegenüber anderen Investmentformen. Ebenso müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet. Beste Voraussetzungen, um auch nach der Corona-Krise weiter erfolgreich und finanziell unabhängig zu agieren. „Ich wüsste kein anderes Finanzierungsinstrument, das da greifen könnte“, so Schramm. „Die Kunden können sich zwar mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen und um längere Tilgungszeiten bitten; das ist aber schwierig oder die Banken lehnen das häufig ab.“

Die MBG ist seit 1991 ein zuverlässiger, kompetenter Partner für kleine und mittlere Unternehmen, Kreditinstitute und Berater von Unternehmen. Sie investiert in Form von Eigen- und Mezzanine- Kapital und ist an mehr als 350 niedersächsischen Unternehmen beteiligt. Gesellschafter sind sechs Kreditinstitute und ein Wirtschaftsinstitut. Dies gewährleistet, dass nicht Interessen einzelner Kapitalgeber im Vordergrund stehen. Die Geldgeber der MBG erwarten keine Ausschüttungen, die Beteiligungsgewinne werden in neue Projekte reinvestiert und alle Beteiligungen sind langfristig.

 

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