Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan erleichtert deutschen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft den Markteintritt. Eine neue Kompetenzstelle der AHK in Tokio unterstützt sie dabei.

 

Damit deutsche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungsindustrie ihre Chancen aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan bestmöglich nutzen, finanziert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen seines Exportförderprogramms seit April in Tokio eine Kompetenzstelle. Die Stelle ist bei der Deutschen
Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan) angesiedelt und hat das Ziel, den Export von deutschen Agrar- und Lebensmittelprodukten über die Bereitstellung von Informationen durch Publikationen und Veranstaltungen voranzutreiben und deutsche Unternehmen bei der Entscheidung über einen Marktzutritt und der unmittelbaren Geschäftsanbahnung zu unterstützen.

Foto: istockphoto.com/powerofforever, barmalini, IGphotography

Hintergrund für die Einrichtung des Kompetenzzentrums ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan vom 1. Februar 2019. Das „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement – EPA) zwischen der EU und Japan“, wie das Abkommen korrekt heißt, umfasst einen Raum von 30 Prozent des weltweiten BIPs (Vergleich NAFTA: 28 Prozent). Durch das Abkommen profitieren unter anderem auch der europäische und der deutsche Agrar-, Lebensmittel- und Getränkesektor. So ist Japan der viertgrößte Markt für EU-Agrarausfuhren und japanische Verbraucher schätzen hochwertige europäische Produkte. Auf diese Produkte hatte Japan in der Vergangenheit jedoch sehr hohe Importzölle erhoben. Mit dem Freihandelsabkommen hat sich dies nachhaltig geändert. Mit Ende der Umsetzungsfristen werden in Japan 97 Prozent der Zölle vollständig abgebaut sein. Umgekehrt wird die EU mit dem Ende der Übergangsfristen den Zoll bei 99 Prozent ihrer Zölle abgebaut haben. Einzig Reis, Seealgen und Walfleisch sind in der EU vollständig von der Liberalisierung ausgenommen. Für einige besonders sensible japanische Agrarprodukte wurden darüber hinaus längere Übergangsfristen vereinbart. Trotz dieser wenigen Einschränkungen gibt es für die meisten anderen europäischen und deutschen Branchen einen deutlich verbesserten Marktzugang.

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Der Erfolg des Freihandelsabkommens lässt sich bereits in Zahlen ablesen: Im Lebensmittelbereich sind die Exporte der EU nach Japan zwischen Februar und November 2019 deutlich gestiegen, etwa bei Wein (17 %), Schweinefleisch (13 %) oder Butter (48 %). Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Die gestiegenen Anfragen deutscher Anbieter für Agrar- und Lebensmittelprodukte an die AHK Japan weisen ebenfalls deutlich auf einen weiteren Anstieg hin.

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Ansprechpartner für den Agrar- und Ernährungssektor in der AHK Japan sind:
Benedikt Reifenrath, Tel. +81-(0)3-5276-8827, breifenrath@dihkj.or.jp
? Miho Inui, Tel. +81-(0)3-5276-8826, minui@dihkj.or.jp


 

 

Online-Konferenz Ende September
Das BMEL und die IHK Hannover organisieren am 29. September die Online-Konferenz „Exportförderung der Agrar- und Ernährungsindustrie für Japan“. Die von der AHK Japan unterstützte Veranstaltung informiert über den japanischen Nahrungsmittelmarkt und die Chancen des Freihandelsabkommens für den Agrar- und Ernährungssektor. Unternehmensvertreter beschreiben, auf welche interkulturellen Besonderheiten beim Export bzw. beim Vertrieb zu achten ist. Danach können Unternehmen in Einzelgesprächen mit den Experten die Potenziale für die Markteinführung ihrer Produkte erörtern.

 

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Dr. Michael Seitz

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