Fast gleichzeitig urteilte ein Gericht, dass es sich bei Social-Media-Aktivitäten der Gattin eines Fußballbundesligaspielers, die von einem Wettbewerbsverband kritisch gesehen wurde, nicht um Schleichwerbung handelt. Andere Fälle, vielleicht auch dieser, treiben aber noch auf den Bundesgerichtshof zu.
Wir haben zu den neuen Medien und zu dem, was da passiert, noch immer kein richtiges Verhältnis. Für die klassischen Medien sind bestimmte Normen und Verhaltensweisen prägend, daran fühlen sich alle – grundsätzlich – gebunden: Verantwortung einer Redaktion für alles, was auf einer Plattform passiert. Trennung von Bericht und Meinung. Keine verdeckte Werbung. Was aber gilt für die sozialen Netzwerke? Das muss nicht nur rechtlich festgelegt werden. Wir müssen vor allem den Umgang damit lernen. Es spricht ja nichts dagegen, sich beeinflussen zu lassen. Nur muss man wissen, woher der Wind weht, von dem man sich treiben lässt.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
Ursprünglich als Wirtschaftspolitisches Streiflicht, später in einer eigenen Rubrik „Streiflichter“: Glossen begleiten die Niedersächsische Wirtschaft von Anfang an und hatten schon in Vorgänger-Publikationen ihren Platz. An dieser Stelle finden Sie jeden Freitag eine Glosse in dieser Tradition.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]