[vc_row][vc_column][vc_column_text]Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, die dort beispielsweise Maschinen installieren, Anlagen warten oder sonstige Dienstleistungen erbringen, müssen seit dem Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes Anfang dieses Jahres zahlreiche Melde- und Bereithaltungspflichten beachten. In den letzten Monaten meldeten sich bei der IHK Hannover zahlreiche Firmen mit Fragen, nicht zuletzt aufgrund der hohen Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung der neuen Pflichten. Wie man es richtig macht, erklärt Rechtsanwältin Beatrix Holzbauer, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK).
Bei einer Entsendung von Deutschland nach Österreich hat grundsätzlich der deutsche entsendende Unternehmer, als Arbeitgeber, vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme bei der „Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung“ (ZKO) eine ausschließlich automationsunterstützte Meldung vorzunehmen.
Diese Entsendemeldung ist grundsätzlich immer am Arbeits(Einsatz)ort während des Entsendezeitraums bereitzuhalten. Des Weiteren besteht die Verpflichtung der Bereithaltung von Unterlagen über die Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung (A1-Bescheinigung), sofern für den entsandten Arbeitnehmer in Österreich keine Sozialversicherungspflicht besteht.
Ausländische Arbeitgeber haben zudem während des Zeitraums der Entsendung insgesamt (=Gesamtentsendezeitraum), das heißt für jenen Zeitraum, in welchem Arbeitnehmer entsendet werden und somit unabhängig davon, ob einzelne Arbeitnehmer während dieses Zeitraums entsandt sind, sämtliche Lohnunterlagen der entsandten Arbeitnehmer im Inland am Arbeits(Einsatz)ort bereitzuhalten.

Diese Lohnunterlagen umfassen:

  • Arbeitsvertrag oder Dienstzettel und Lohnzettel und
  • Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege und
  • Lohnaufzeichnungen und
  • Arbeitszeitaufzeichnungen und Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmers für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts.

Darüber hinaus sind bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich die Ansprüche der Mitarbeiter für die Dauer der Entsendung zu berücksichtigen. Darunter fällt der Anspruch auf das Mindestentgelt, auf Urlaub sowie Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und Arbeitsruhe nach den österreichischen Vorschriften.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]

Seminar

Vertiefende Informationen, auch zu individuellen Problemen, bietet das Seminar „Arbeitnehmerentsendung nach Österreich“ am 8. November, von 14 bis 16 Uhr, in der IHK Hannover (Schiffgraben 49, Hannover) mit Rechtsanwältin Beatrix Holzbauer, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutschen Handelskammer in Österreich. Die Teilnahme kostet 75 Euro (zzgl. 19 % USt. 89,25 Euro).
Anmeldung: IHK Hannover, international(at)hannover.ihk.de.
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