Christian Grascha kommentiert:

Endlich: Bundesrat und Bundestag haben sich im Vermittlungsverfahren in diesem Monat auf ein Upgrade des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Das Ergebnis hat Licht und Schatten. Es gibt Schritte nach vorn, aber noch nicht den großen, der den Durchbruch bei der Verwaltungsdigitalisierung bringen würde.

Gut ist auf jeden Fall, dass die schon bestehende BundID als Zugang zur digitalen Verwaltung soll zur DeutschlandID als zentralem Bürgerkonto weiterentwickelt werden. Damit würde es eine bundesweit einheitliche Identifizierung geben.

Und immerhin führt der Bund für seine Leistungen ein einklagbares Recht auf digitale Verwaltung ein – ohne dass daraus allerdings Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können.

Und ebenfalls positiv: Digitale Anträge ohne händische Unterschrift sollen die Papierform ersetzen, damit soll der Weg zum Amt erspart bleiben.

Soweit die Schritte nach vorn. Auf der Schattenseite steht, dass die strukturellen Hindernisse für eine durchgreifende Verwaltungsdigitalisierung nicht abgebaut wurden. Erfolgreiche Digitalisierung ist nur möglich, wenn zwischen allen Ebenen und allen Beteiligten, Bund, Länder und Kommunen, einheitliche Standards definiert werden. Dadurch dass der Bund keine zusätzlichen Finanzmittel bereitstellt, erhalten die Länder unter anderem über den IT-Planungsrat Kompetenzen. Hier herrscht de facto ein Einstimmigkeitsprinzip. Das kann es schwer machen, einheitliche Standards durchzusetzen.

Wenn der IT-Planungsrat aber bei der Festlegung der Standards eine wichtigere Rolle einnehmen soll, dann muss er arbeitsfähig sein, um schnell diese einheitlichen Standards erreichen zu können.

Gute Ansätze reichen nicht. Das Ziel bleibt ein Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen den einzelnen Registern in Echtzeit sowie ein wirkliches Once-only-Prinzip, damit Unternehmen – und Bürgerinnen und Bürger – dem Staat nur noch einmal die notwendigen Daten zur Verfügung stellen müssen. Um das zu erreichen, braucht es aber wahrscheinlich nicht nur ein Onlinezugangsgesetz 3.0, sondern endlich den Willen und die Einsicht auf allen politischen Ebenen.

 

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