Christian Grascha kommentiert:
Deutschland ist laut EU- Kommission im europäischen Vergleich auf Platz 19 von 27 Staaten bei den digitalen öffentlichen Diensten für Unternehmen. Auch in der Wahrnehmung von vielen Unternehmerinnen und Unternehmen müssen die digitalen Zugänge zum Staat verbessert werden. Nach der aktuellen Digitalisierungsumfrage 2023 der IHK Hannover kritisieren vier von fünf Unternehmen den Zustand der Verwaltungsdigitalisierung. Da ist tatsächlich noch viel Luft nach oben. Umso unverständlicher, dass das Onlinezugangsgesetz 2.0 letzte Woche im Bundesrat gescheitert ist.
Angesichts der hohen Bürokratielast muss die Verwaltung digitalisiert werden. Analoge Prozesse werden zum Standortnachteil. Mit dem Gesetz sollte ein Recht auf digitale Verwaltung geschaffen werden. Ein guter Schritt, um endlich Tempo in die Umsetzung zu bekommen. Das Gesetz sollte unter anderem die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung – durch die Einführung der BundID, einer Online-Authentifizierungsfunktion für die Inanspruchnahme von verschiedenen digitalen Verwaltungsleistungen, den elektronischen Ersatz für die Schriftform sowie ein qualifiziertes elektronisches Siegel ermöglichen.
Darüber hinaus sollten Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen. Leider verfehlte das OZG 2.0 die Mehrheit im Bundesrat. Damit das Verfahren nicht komplett neu beginnen muss, sollte nun der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das will die Bundesregierung offenbar auch.
Fortschritt bei der Verwaltungsdigitalisierung darf nicht am Streit zwischen den Ländern und dem Bund scheitern. Erst recht nicht, wenn der Eindruck entsteht, es geht um Kompetenz- und Geldgerangel. Um effiziente und kundenorientierte digitale Zugänge zu schaffen, braucht es mehr zentrale Lösungen und keinen föderalen Flickenteppich. Auch beim OZG 2.0 ist nicht alles Gold, was glänzt. Dennoch ist der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung ein Schritt in die richtige Richtung. Hoffen wir, dass alle Beteiligten den Ernst der Lage erkennen und ein Vermittlungsverfahren bald beginnt und zügig abgeschlossen werden kann. Deutschland darf bei der bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht weiter zurückfallen. Bund und Länder sind jetzt gefordert.