Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September dieses Jahres zu ermöglichen, sofern Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Das teilte das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit. Die IHK Hannover begrüßt diese Entscheidung.
Nach Angaben des Ministeriums wurden in Niedersachsen von etwa 88.000 erwarteten Schlussabrechnungen bis Mitte März weniger als die Hälfte eingereicht. Mit Ablauf der ursprünglichen Frist (31. März) stünden daher tausende Rückforderungen wegen fehlender Schlussabrechnungen an. „Mit der Fristverlängerung verhindern wir, dass die niedersächsische Wirtschaft und die beratenden Berufsstände zusätzlich belastet werden. Ich bin daher sehr froh darüber, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, sagte dazu Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies.
Für die IHK Hannover begrüßte Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt die Entscheidung: „Die Fristverlängerung bei den Coronahilfen ist richtig und notwendig. Es ist gut, dass die über 40.000 betroffenen niedersächsischen Unternehmen jetzt gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten mehr Zeit bekommen, um die Schlussabrechnungen vornehmen zu können. Durch das gleichzeitig vereinfachte Abrechnungsverfahren besteht nun außerdem die realistische Chance, die Corona-Zeit auch bei den dazugehörigen Förderprogrammen zügig abzuschließen.“
Die Fristverlängerung sei ein wichtiger Schritt, um die Schlussabrechnungen gemeinsam mit den prüfenden Dritten zeitnah und erfolgreich zu Ende bringen zu können, so Lies. Außerdem haben man sich auf verschiedene Verfahrensoptimierungen verständigt, zum Beispiel auf die bundesweite Einführung eines so genannten „One-Click-Verfahrens“, wonach in bestimmten Fällen Schlussabrechnungen ohne größeren Verwaltungsaufwand durch die NBank bearbeitet werden können.
Ansprechpartner bei der IHK Hannover zu diesen Themen ist Henning Schiel, Tel. 0511 3107-413, henning.schiel@hannover.ihk.de