Die IHK Hannover warnt vor gefälschten Kostenrechnungen, die im Namen eines Amtsgerichts und dem Wappen von Nordrhein-Westfalen verschickt werden. Wer eine solche Fake-Rechnungen erhält, sollte die geforderten 783 Euro auf keinen Fall bezahlen und sich an die IHK wenden.

Die Fake-Rechnungen werden im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen verschickt. Indizien für das Vorliegen einer Fälschung sind:

  1. Es wird das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen verwendet, obwohl sich die Zahlstelle in Frankfurt am Main, also in Hessen befindet. Zudem trägt die Rechnung die Signatur eines Richters am Amtsgericht Hannover.
  2. Der geforderte Betrag von 783 Euro ist weit überhöht. Nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) sind die tatsächlich anfallenden Gebühren wesentlich niedriger. Zudem existiert die angegebene Kostennummer 250 in dieser Gebührenverordnung nicht.
  3. Die angegebene Bankverbindung führt ins Ausland. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine deutsche Behörde keine inländische Bankverbindung angibt.

 

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