Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen haben die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Mit der Anpassung des Förderprogramms reagieren Bund und Länder auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung, insbesondere die Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sowie die demografische Alterung, so eine Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
„Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen rücken auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärker in den Vordergrund. Wir fördern künftig nicht nur Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen überregional absetzen, sondern auch regional tätige Unternehmen, die in Wertschöpfungsketten vor Ort eingebunden sind. Forschungsintensive Betriebe werden stärker in den Blick genommen, weil innovative Unternehmen auf längere Sicht mehr regionale Wertschöpfung versprechen. Auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur weiten wir aus, und der Bereich der regionalen Daseinsvorsorge kommt als neuer Fördertatbestand hinzu. So stärken wir die Attraktivität der Regionen und tragen auch zur Fachkräftesicherung bei“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Überblick über die Elemente der GRW-Reform
Mit der GRW als wichtigstem regionalpolitischen Förderinstrument in Deutschland wurden seit Anfang der 1970er Jahre in strukturschwachen Regionen über 150.000 Investitionsvorhaben von Unternehmen und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert. Zu den wichtigsten Elementen der größten Reform der GRW in ihrer über 50-jährigen Geschichte gehören:
- Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionale Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufeab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
- Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
- Erstmalig werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert, indem für bestimmte Vorhaben erwartet wird, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung ein bestimmtes Lohnwachstum
- Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft
- Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.
Das neue GRW-Regelwerk („Koordinierungsrahmen“) wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Anschließend haben die Länder für eine Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen neuen und alten Regelungen.
Eine ausführliche Darstellung der GRW-Reform bietet das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Internetseite unter Informationen zur Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Der neue GRW-Koordinierungsrahmen einschließlich der Regelungen zu dem ebenfalls beschlossenen Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ steht ebenfalls auf der Website des BMWK zum Download zur Verfügung.
Die aktuellen Förderbedingungen sowie Informationen zur Antragstellung für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Niedersachsen stellt die NBank auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Ihr IHK-Ansprechpartner zum Thema: Henning Schiel, Tel. 0511/3107-413, schiel@hannover.ihk.de