Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt.

Bürgschaftsbanken können ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Mio. Euro für Kredit- und Leasingnehmer übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Mio. Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann in der Regel mit bis zu 1,5 Mio. Beteiligungskapital statt bisher einer Mio. Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft. Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.

Weiterführende Informationen:

IHK Hannover, Handel und Dienstleistungen,
Henning Schiel, Tel. 0511/3107-413, schiel@hannover.ihk.de

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