Nach Informationen der AHK Ägypten will die ägyptische Zentralbank die Akkreditivpflicht (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 31. Dezember vollständig aufheben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Exporte nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z.B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ wieder möglich.
Hintergrund
Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 US-Dollar angehoben worden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Zahlungsbedingungen bei Importen nach Ägypten stehen auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich.
Fragen zu Zahlungsbedingungen in Ägypten beantwortet auch:
May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Tel.: +202 3333 8452
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