Bei den anstehenden kaufmännischen Ausbildungsprüfungen gibt es Änderungen. Sie beziehen sich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche und betreffen das Konzeptpapier sowie die Arbeitsfelder für Nebenrechnungen oder Hilfszeichnungen.

Das bisher in der Mitte der konventionellen Prüfungsteile eingeheftete Konzeptpapier entfällt. Ebenso entfallen bei den Aufgabenbögen für die maschinell
auswertbaren/gebundenen Prüfungsteile die in den Aufgaben bei Bedarf
eingearbeiteten Rechenkästchen oder Blanko-Arbeitsfelder für Hilfsaufzeichnungen bzw. Nebenrechnungen.

Im Gegenzug ist den Aufgabensätzen kariert bedrucktes DIN-A4-Papier als Bogenheft mit vier Seiten als Konzeptpapier in der jeweiligen Prüfungstasche separat beigelegt. Das Bogenheft enthält das neutrale IHK-Logo und ist mit dem Wasserzeichen „Konzeptpapier“ versehen. Es wird nur noch kariertes Konzeptpapier eingesetzt, liniiertes Konzeptpapier entfällt künftig.

Zu jedem ungebundenen Aufgabensatz ist ein Bogenheft Konzeptpapier beigelegt. Ein weiterer Bogen ist beigelegt, wenn mindestens ein gebundener Prüfungsteil in der Tasche enthalten ist. Das Konzeptpapier ist in der Tasche nach dem ersten Prüfungsbereich einsortiert und kann für mehrere Prüfungsbereiche genutzt werden.

Das Konzeptpapier enthält den folgenden Aufdruck:
„Dieses Konzeptpapier ist zur Eintragung von Hilfsaufzeichnungen gedacht. Diese werden grundsätzlich nicht bewertet. Beachten Sie dazu den jeweiligen
Bearbeitungshinweis auf dem Deckblatt des Aufgabensatzes.“

Auf den Deckblättern der Aufgabensätze wurden die jeweiligen Bearbeitungshinweise entsprechend angepasst.

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