Der 92-seitige Leitfaden beschreibt die Vergabe von Architektenleistungen nach der Vergabeverordnung (VgV) und beinhaltet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen zur qualifizierten Durchführung von der Verfahren. Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber. Der Betrachtungsschwerpunkt des Leitfadens liegt auf den verfahrenstechnischen Vergabeabläufen, wie sie vom öffentlichen Auftraggeber in der Praxis durchgeführt werden.
In die Erarbeitung eingebunden waren neben weiteren Berufs- und Fachverbänden (unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Banken) auch die kommunalen Spitzenverbände. Die Verbände betonen, dass sich öffentliche Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben stellen sollen, wobei dieser Prozess bereits mit dem Vergabeverfahren beginnt.
„Architektenleistungen“ entspricht der in der VgV gewählten Begrifflichkeit und schließt die Leistungen von Architektinnen, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner ein.
Vergabe von Architektenleistungen – Leitfaden zur Vergabeverordnung VGV (PDF)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]