Der Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU haben schwerwiegende Folgen, insbesondere durch stark steigende Energiekosten. Hierzu teilte das Niedersächsische Finanzministerium (MF) am 9. September mit, dass die niedersächsischen Finanzämter in dieser herausfordernden Situation helfen und den in besonderer Weise betroffenen Unternehmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten mit steuerlichen Erleichterungen entgegenkommen würden.
Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören laut MF die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung oder der Erlass fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass sei am 9. September 2022 den niedersächsischen Finanzämtern zugegangen.
Wesentlich betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen, insbesondere und gerade auch wegen einer Anpassung aufgrund der hohen Betriebskosten nicht mehr angemessener Steuervorauszahlungen, mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Über Anträge wird in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Auch eine rückwirkende Herabsetzung der dritten Vorauszahlung zum 10. September 2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.