Zur Umsetzung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes vom 26. Januar 2022 bietet die IHK Hannover seit dem 15. August 2022 regelmäßig Personalschulungen für Servicekräfte von Spielhallen nach Paragraf 8 NSpielhG an. Aufgrund einer technischen Störung ist die Anmeldung zur Personalschulung derzeit nur postalisch möglich. Das Anmeldeformular sowie die Termine für die Schulungen finden Sie unten.
Die ganztägige Schulung vermittelt in acht Unterrichtsstunden fachspezifische Kenntnisse in folgenden Sachgebieten:
- Spielverordnung
- Glücksspielstaatsvertrag 2021, insbesondere allgemeine Grundzüge des Glücksspielrechts mit Schwerpunkt Spielhallen
- Spielersperrsystem, insbesondere Zugangskontrolle und Handhabung
- Niedersächsisches Spielhallenrecht
- Jugendschutzrecht
- Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfsangebote
- Erkennung von Suchtsymptomen
- Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden
Anmeldeformular sowie Termine für die Schulungen:
Anmeldung_Personalschulung – update 26.8.22 per Post
Die Prüfungs- sowie die Gebührenordnung für die Personalschulung nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz wurden in der August-Ausgabe der Niedersächsischen Wirtschaft (NW 4/2022) öffentlich bekannt gemacht. Hier können Sie beides einsehen:
IHK-NW_4-2022-Bekanntmachungen
Hinweis für die Sachkundeprüfung nach § 6 Niedersächsisches Spielhallengesetz
Zur Umsetzung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes vom 26. Januar 2022 bietet die IHK Hannover ab dem 8. September 2022 regelmäßig Sachkundeprüfungen nach § 6 NSpielG für Personen an, die eine Spielhalle im Bezirk der IHK Hannover betreiben oder leiten.
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil mit einer Dauer von 90 Minuten sowie einem mündlichen Prüfungsteil mit einer Dauer von 15 Minuten zusammen und umfasst folgende Themengebiete:
- Gewerbeordnung
- Spielverordnung
- Glücksspielstaatsvertrag
- Spielersperrsystem
- Niedersächsisches Spielhallenrecht
- Jugendschutzrecht
- Suchtprävention
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die mündliche Prüfung findet in der Regel ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Bei Fragen rufen Sie die IHK bitte an: Claudia Rieck: 0511 3107-330.