Prof. Dr. Günter Hirth, IHK Hannover, kommentiert:
In den vergangenen Monaten mussten viele Betriebe und Institutionen von ehernen Glaubenssätzen abrücken. Was vorher teils undenkbar war, musste plötzlich sein: Mobiles Arbeiten, Home Office, Home Schooling digital, Video-Konferenzen statt Dienstreisen, zwingende Online-Anmeldungen, und, und, und.
Flächendeckend geschahen in Deutschland viele Dinge ohne vorherige Einweisung, ohne hinreichende Rechtsgrundlage und vor allem – ohne es vorher gelernt zu haben. Vieles hakt und ruckelt noch und ist weit davon entfernt, perfekt zu funktionieren. Aber eine ganze Republik hat sich – mehr aus Not, denn aus Tugend – darauf eingelassen und merkt staunend, dass man Aufgaben auch ganz anders erledigen kann. Noch vor einem Vierteljahr hätten Fachleute eher von einem Zeithorizont bis 2025 oder 2030 gesprochen, bis sich bestimmte digitale Prozesse flächendeckend etablieren.
Der Anfang ist gemacht. Aber nur der Anfang. Was kommt im nächsten Jahr und dann nach Covid 19? Den einfachen Weg zurück zu den alten Prozessen, zu reinem Präsenzunterricht und zu persönlichen Meetings wie vor der Krise wird es aus zwei Gründen nicht geben:
Erstens werden flächendeckend wegen des Konjunktureinbruchs Sparpotenziale gehoben werden müssen. Videokonferenzen sind preiswerter als Dienstreisen. Online-Beratung ist kostengünstiger als persönliche Begegnung. Bruchlose digitale Prozesse werden jetzt akzeptiert.
Und zum zweiten macht die Demografie keine Corona-Pause: Babyboomer gehen in Ruhestand und seit zehn Jahren sinkt die Zahl der Schulabsolventen durchschnittlich jedes Jahr um ein Prozent. An vielen Stellen wird es wegen der knappen Fachkräfte gar nicht anders gehen als digital mit weniger persönlicher Interaktion zu arbeiten.
Was ist jetzt notwendig? Zum einen ist jetzt der Zeitpunkt, um den Übergang von digitalen Dilettanten zu digitalen Fachleuten „nachzuschulen“. Wann, wenn nicht jetzt? Zum zweiten ist schnellstmöglich technisch-infrastrukturell nachzurüsten: Die Engpässe sind offensichtlich und ein Planungshorizont 2030 verbietet sich.
Drittens müssen digitale Angebote weiter ausgebaut werden.
Zum vierten gilt es, das digitale Regelungswerk vieler Gesetze und Verordnungen vom Datenschutz bis zum Berufsbildungsgesetz so zu ertüchtigen, dass digitales Arbeiten rechtlich möglich und sicher ist. Hier wird noch manche Denkblockade auch in obersten Bundes- und Landesbehörden zu überwinden sein. Aber es gibt Hoffnung. Die Notwendigkeit ist unübersehbar.
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Prof. Dr. Günter Hirth
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