Seit Anfang Mai nimmt die IHK wieder Aus- und Fortbildungsprüfungen ab. Zum Schutz der Teilnehmer gilt es in Corona-Zeiten jedoch, einiges anders als sonst zu organisieren.

 

Die IHK-Prüfungen in der Aus- und Fortbildung sind seit dem 6. Mai wieder zugelassen. Seitdem laufen die mündlichen und praktischen Prüfungen. Die schriftlichen IHK-Prüfungen in der Ausbildung werden bundeseinheitlich Mitte Juni, in der 25. Kalenderwoche, durchgeführt. Bis zum Ende des Ausbildungsjahres am 31. Juli sollen alle Prüfungen abgeschlossen sein.
Corona-Bedingungen heißt auch bei Prüfungen der beruflichen Bildung praktisch: Abstand halten, desinfizieren, Kontaktverbot. Versammlungen sind untersagt. IHK-Abschlussprüfungen im Sommer bedeuten bei der IHK Hannover: 8000 Azubis in 185 Berufen und 2000 Fortbildungsprüflinge in mehr als 50 verschiedenen Fortbildungsabschlüssen müssen jeweils schriftlich und einzeln mündlich und/oder praktisch geprüft werden.
In diesem sehr besonderen Jahr 2020 kommt den Berufsschulen und den Ausbildungsbetrieben eine besondere Rolle und auch ein besonderer Verdienst zu: Wo immer möglich, werden die Azubis in kleineren Gruppen als sonst üblich geprüft, und in Räumlichkeiten, die so groß sind, dass das Infektionsrisiko in Grenzen bleibt. Seit Anfang Mai laufen die Vorbereitungen in engster Abstimmung zwischen den Prüfungskoordinatoren der IHK, den Berufsschulen und den weiteren ehrenamtlichen Prüfern in den Unternehmen. Im Grundsatz sind die vom Kultusministerium erlassenen Hygieneregeln auch für die IHK-Prüfungen in den Berufsschulen verbindlich. Das erleichtert die Planung, so muss dieses Rad nicht an jedem Prüfort neu erfunden werden und die Organisatoren in den Berufsschulen können ein auf dieser Basis erarbeitetes Konzept anwenden.
Abstandsgebot und Hygieneregeln bedeuten: Noch nicht einmal ein Drittel der regulären Kapazität ist nutzbar. Im Endeffekt werden in der durch den Lockdown im März und April verschobenen Abschlussprüfungen im Sommer allein bei den Azubis mit über 700 Prüfräumen – das sind drei Mal so viele wie sonst – in den berufsbildenden Schulen und den Ausbildungsbetrieben im Kammerbezirk organisiert. In jedem Raum müssen Abstände eingehalten sowie Hände und Tische desinfiziert werden können. Hinzu kommen Räume in Veranstaltungszentren, die die IHK extern anmietet und in denen jetzt wesentlich weniger Auszubildende geprüft werden können.
Ein Vielfaches an Aufsichtspersonen ist bei den schriftlichen Prüfungen erforderlich. Über 3000 ehrenamtliche Prüfer stellen sich – trotz Corona – für diese Sommerprüfung zur Verfügung, damit die Absolventen von Aus- und Fortbildung ihren Berufsweg erfolgreich fortsetzen können, damit Unternehmen die trotz Konjunktureinbruchs nötigen Fachkräfte erhalten und damit die nächste Generation von jungen Menschen ihre Ausbildung beginnen können.

Dokumentation über die Prüfungsteilnehmer
Wie es im Restaurant und bei vielen anderen Dienstleistern derzeit geschieht, wird auch die IHK dokumentieren, welcher Prüfling an welchem Tag in welcher Zeit wo gesessen hat, um im Falle einer Infektion den Schaden schnell begrenzen zu können.
Eine besondere Herausforderung ist das Vermeiden von Kontakten vor und nach den Prüfungen. Hier gibt es ein striktes und restriktives Hygienekonzept in den IHK-Gebäuden und den weiteren Prüforten. Seit Anfang Mai bis in den Herbst hinein hat dies von allen Beteiligten ein hohes Maß an Geduld und Kooperation erfordert. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv, es muss aber auch so bleiben. Der schlimmste Fall wäre nämlich, dass Azubis nach Jahren der Ausbildung und Fachkräfte nach langer Vorbereitungszeit ihre Abschlussprüfung erst mit vielen Monaten Verzögerung ablegen könnten. Alle Beteiligten versuchen, diese Erfahrung tunlichst zu vermeiden.
Stand Mitte Mai war die IHK Hannover zuversichtlich, dass dies auch gelingen wird. Ziel ist es, dass alle Ausbildungsabsolventen bis zum 31. Juli ihr IHK-Zeugnis in den Händen halten.
Auch bei den Fortbildungsabschlüssen gilt die gleiche Zuversicht, dass es keinen weiteren Verzögerungen gibt.

 


Die wichtigsten Hinweise zum Ablauf der Prüfungen

1. Das Wichtigste zuerst: Wer krank ist und einschlägige Krankheitssymptome (beispielsweise Fieber, Husten, Luftnot, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) hat, muss auf jeden Fall zu Hause bleiben und darf die Prüfung nicht ablegen. Eine Krankmeldung ist der IHK anschließend vorzulegen.
2. Am Prüfort muss sowohl auf dem Gelände als auch im Prüfraum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Prüflingen eingehalten werden. Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, kein Händeschütteln!
3. Mund-Nasen-Bedeckung muss mitgebracht werden. Zum Teil erfordern die örtlichen Bedingungen das Tragen einer solchen Bedeckung.
4. Die vorgegebene Sitzordnung darf nicht verändert werden. Die IHK ist verpflichtet, diese zu dokumentieren und aufzubewahren.

Ausführliche Informationen zu den IHK-Prüfungen sind mit der Einladung an die Teilnehmer versandt worden.


 

Das könnte Sie auch interessieren:

Ausbildung im Corona-Jahr

 

[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=“Kontakt zum Autor“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Prof. Dr. Günter Hirth

[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=“E-Mail schreiben“ color=“warning“ align=“left“ css=“.vc_custom_1512573022419{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}“ link=“url:mailto%3Ahirth%40hannover.ihk.de|||“]

 

Jetzt Artikel teilen!