Musiker, Schauspieler, Veranstalter sitzen gerade auf dem Trockenen. Für die von der Corona-Krise besonders gebeutelte Kulturwirtschaft gibt es inzwischen zumindest ein paar Fördertöpfe.

 

Um auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zu reagieren, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung Sonderfonds aufgelegt: Bis zum 30. Juni können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Bereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2000 Euro beantragen. Anträge können online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de. Für die Sparkassenstiftung müssen die Antragsteller ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben, für die VGH-Stiftung kann dieser in Niedersachsen oder Bremen sein. Auch Bewilligungen für Projekte, die bereits ausgesprochen wurden, und deren Durchführung wegen der Beschränkungen im Rahmen der Pandemie nicht möglich waren oder sein werden, behalten ihre Gültigkeit – Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes werden in der Regel umgehend genehmigt. Um Kulturschaffenden Perspektiven zu bieten, können weiter Projektanträge gestellt werden. Anträge bis 5000 Euro können auch kurzfristig aus den Sonderfonds bewilligt werden. Diese sollten sich auf die Corona-Krise beziehen, eine besondere Dringlichkeit haben und den Förderkonzeptionen der Stiftungen entsprechen. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Vorhaben. Eine Antragstellung ist auch hierfür bis zum 30. Juni möglich.

Göttinger Livemusik-Szene
Die Stadt Göttingen unterstützt die Göttinger Livemusik-Clubs und Konzertveranstalter in der Corona-Lage mit einer vorzeitigen Fördermittelauszahlung. Üblicherweise erhalten diese für die Durchführung von Live-Konzerten städtische Fördermittel, die vom Verein Rockbüro Göttingen ausgezahlt werden. 75 Prozent der institutionellen Fördermittel des Rockbüros stehen laut Zuschussvertrag mit der Stadt für die Förderung von Konzerten und Festivals zur Verfügung. Inklusive der Restmittel aus 2019 sind das in diesem Jahr 59 420 Euro. Neben der Förderung einzelner Einrichtungen werden Clubkonzerte und Festivals projektbezogen gefördert. Nun haben Rat und Verwaltung beschlossen, die Auszahlung von Zuschüssen vorzeitig und gegen Nachweis der Kosten für die erste Jahreshälfte auszuschütten, auch wenn keine Konzerte durchgeführt werden konnten.

Sonderprämie für Kinos
Nachdem durch Niedersachsen und Bremen die Mittel für die Kino-Programmpreise mit 150 000 Euro einmalig mehr als verdoppelt wurden, können die Kinobetreiber die Prämien ab sofort abrufen: Die Jury des Kinobüro Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass alle Kinos, die sich 2019 beworben haben, die Sonderprämie erhalten. Damit erhalten 22 nichtgewerbliche Kinos je 1500 Euro und 36 gewerbliche Kinos 3000 Euro.

Zurück zum Seitenanfang

[vc_row][vc_column][vc_text_separator title=“Kontakt zum Autor“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Barbara Dörmer

[/vc_column_text][vc_column_text]Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie dem Autor:[/vc_column_text][vc_btn title=“E-Mail schreiben“ color=“warning“ align=“left“ css=“.vc_custom_1517998970317{margin-left: 10px !important;padding-left: 10px !important;}“ link=“url:mailto%3Adoermer%40hannover.ihk.de|||“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“1577″ alignment=“center“ style=“vc_box_circle_2″][/vc_column][/vc_row]

 

Jetzt Artikel teilen!