Nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom Dienstrad. Auch Arbeitgeber haben Vorteile, wenn sie ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung stellen.

 

Immer mehr Berufstätige fahren Rad, um entspannt und fit bei der Arbeit anzukommen. Im „Fahrrad-Monitor Deutschland 2019“ haben etwas weniger als ein Drittel der berufstätigen bzw. sich in Ausbildung befindlichen Befragten angegeben, das Fahrrad „mindestens ein paar Mal pro Woche auf dem Weg zur Arbeit bzw. Bildungsstätte zu nutzen“. Und: Laut der vom Bundesverkehrsministerium geförderten Studie wollen künftig sogar 41 Prozent der Befragten das Fahrrad häufiger nutzen. Die Corona-Krise dürfte diese Motivation verstärken, denn Individualverkehrsmittel wie Fahrrad oder Auto stellen für den Einen oder Anderen in diesen Zeiten eine Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr dar. Unternehmen können dies unterstützen, indem sie Mitarbeitern anstelle eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Ein Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten, seinem Mitarbeiter ein Dienstrad anzubieten: Kauf oder Leasing. Davon profitieren übrigens nicht nur Arbeitnehmer; auch für Arbeitgeber gibt es viele Vorteile.

Fahrradmarkt 2019 im Plus
Im Jahr 2019 wurden 4,31 Millionen Fahrräder in Deutschland verkauft, davon 1,36 Millionen E-Bikes. Damit besitzen die Deutschen 75,9 Millionen Räder. Im Vergleich dazu waren im selben Zeitraum „nur“ knapp 48 Millionen Pkw gemeldet. Der Gesamtumsatz mit Fahrrädern und E-Bikes erhöhte sich 2019 um rund 34 Prozent auf 4,23 Mrd. Euro. Zusammen mit dem Komponenten- und Zubehörbereich ergibt sich daraus ein Gesamtumsatz der deutschen Fahrrad-, E-Bike, Komponenten- und Zubehörindustrie von rund 7 Mrd. Euro. Der Umsatzsprung geht vor allem auf den hohen Absatz von E-Bikes und dem damit verbundenen, signifikant gestiegenen durchschnittlichen Verkaufspreis pro Fahrrad zurück. Wie die Umsätze in diesem Jahr ausfallen werden, bleibt wegen der vorübergehenden Schließung der Fahrradläden für den Verkauf abzuwarten.
Rückenwind fürs Radeln gibt es auch in anderer Hinsicht: Viele Städte haben sich des Themas angenommen und werden fahrradfreundlicher. Insbesondere in den Großstädten gibt es immer mehr „Protected Bike Lanes“ (vom Autoverkehr abgetrennte, markierte Fahrstreifen für Radler) oder Fahrradstraßen. Metropolen geben in der Corona-Krise zeitweise sogar ganze Straßen für den Radverkehr frei.


Info Alle zwei Jahre suchen die Landeshauptstadt und die Region Hannover die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber in Hannover und im Umland. Der nächste Wettbewerb läuft 2021. Auf der Internetseite sind die Aktivitäten der Preisträger beschrieben:
www.fahrrad-fit.de


 

Vorteile für Arbeitgeber
Welche Vorteile Dienstfahrräder Arbeitgebern bieten, lässt sich wie folgt skizzieren:

 Ein Dienstrad motiviert Mitarbeiter ähnlich wie ein Dienstwagen. Die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu erhalten, erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers für Bewerber und Mitarbeiter.

Fahrradfahrer haben weniger Fehltage. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, hat nebenbei etwas für seine Gesundheit getan, ist fitter und kommt ausgeglichener am Arbeitsplatz an.

Wer mit dem Rad zur Arbeit kommt und dies auch für dienstliche Fahrten nutzt, benötigt keinen Pkw-Stellplatz und zumindest seltener einen Firmenwagen für dienstliche Fahrten.

Der Arbeitgeber kann die Anschaffung und die laufenden Kosten wie Versicherung oder Wartung als Betriebsausgabe absetzen und zahlt damit weniger Steuern. Die Umsatzsteuer aus der Anschaffung wird voll erstattet. Stellen Chefs Diensträder anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung, spart das Lohnsteuer und zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.

In Zeiten des Klimawandels können sich Arbeitgeber mit Dienstfahrrädern in Nachhaltigkeit profilieren.

Organisatorische Tipps
Ob Mountainbike, Rennrad, E-Bike, Lastenfahrrad: Prinzipiell sind alle Fahrradmodelle geeignet. Mit welchem Fahrradtyp der Mitarbeiter letztendlich ausgestattet wird, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen besprechen. Denn in der Regel haben Mitarbeiter eine Vorstellung von einem Rad, das zu ihnen passt. Grundsätzlich haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: Sie können ein Firmenrad kaufen oder über einen Bikeleasing-Service leasen. Letzteres ist die bei Unternehmen beliebtere Variante. Unterstützung können Unternehmen dabei von Spezialanbietern wie JobRad.org, eurorad.de, lease-a-bike.de, businessbike.de 
oder mein-dienstrad.de erhalten. Mit dieser Expertise lässt sich auch der Verwaltungsaufwand kleiner halten.
Beim gesetzlichen Unfallschutz gilt beim Dienstrad die gleiche Regelung wie bei allen Wegen zur Arbeit. Es sind nur Unfälle versichert, die sich während einer Dienstfahrt oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen. Auch fürs Fahrrad gilt: Schon ein kleiner Umweg reicht aus, um den gesetzlichen Schutz zu verlieren.


Info Von Diebstahlsicherung über Fahrradreparaturmöglichkeiten bis zu Verleihpool: Firmenchefs finden im Buch „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – leicht gemacht“ praktische Tipps und Anregungen.


 

Steuervorteile für Arbeitnehmer
Ähnlich wie bei Dienstwagen gibt es auch für Dienstfahrräder steuerliche Vorteile. Nutzt der Arbeitnehmer das Bike auch privat, also etwa für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, muss dieser damit verbundene geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer wie beim Dienstwagen grundsätzlich auch versteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Rad gekauft oder geleast wurde.
Seit 2019 ist die private Nutzung von Diensträdern steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum Lohn und Gehalt spendiert. Diese Regelung gilt für klassische Fahrräder und Pedelecs (Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad angesehen werden), die ab 1. Januar 2019 an Arbeitnehmer zu Nutzung überlassen werden. Die Steuerfreistellung gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Wird das Fahrrad nicht als Gehaltsextra, sondern im Wege einer Gehaltsumwandlung überlassen, muss es weiterhin als geldwerter Vorteil besteuert werden. Dieser bestimmt sich dabei als Durchschnittswert von monatlich 1 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der (ersten) Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer; bei neueren Rädern nur 0,5 bzw. 0,25 Prozent des Durchschnittswerts. Einzelheiten dazu regelt ein Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 9. Januar. Mit diesem monatlichen Wert ist die private Nutzung abgegolten. Das bedeutet, dass der Weg zur Arbeit nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden muss. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Pendlerpauschale nutzen, also 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke am Tag von der Steuer absetzen.
Ein Elektrofahrrad, das über 25 Stundenkilometer schnell fahren kann (EBike), ist verkehrsrechtlich den Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Private Fahrten werden daher mit der für Dienstwagen geltenden 1ProzentRegelung versteuert. Da die aktuellen Steuerförderungen für EAutos auch für EBikes gelten, ist für EBikes, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden, der Listenpreis während der gesamten Nutzung nur zu 0,25 Prozent anzusetzen. Wird der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines EBikes nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermittelt, gelten entsprechende steuerliche Vergünstigungen.

Der Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 9. Januar 2020 steht auf der Website des BMF: https://t1p.de/hvx3

 

Weitere Beiträge zu Dienstfahrräder:

Dienstfahrräder von Stiebel Eltron

Briefe auf Rädern

 

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Barbara Dörmer

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