Hannover und Hildesheim können weiterhin Kulturhauptstadt 2025 werden. Die beiden Städte haben es in die nächste Runde des Auswahlverfahrens geschafft. Sie gehören mit Magdeburg, Nürnberg und Chemnitz zu den fünf Städten, aus denen die Expertenjury Ende kommenden Jahres die Kulturhauptstadt Europas 2025 wählt.
Das Urteil der unabhängigen europäischen Jury muss nun noch vom Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz gebilligt werden, dann können die Städte bis zum Sommer 2020 ihr Bewerbungskonzept weiterentwickeln und konkretisieren.
Zittau, Dresden und Gera schieden aus
Die zwölfköpfige Jury hatte anhand der eingereichten 60-seitigen Bewerbungsbücher (bid book 1) und der Präsentationen der Bewerberstädte vor der Jury in den vergangenen beiden Tagen darüber entschieden, welche der acht Bewerberstädte für die Shortlist empfohlen werden. Die Städte Zittau, Dresden und Gera schieden nach dieser Empfehlung aus dem Wettbewerb aus.
„Die Präsentationen der acht Bewerberstädte waren allesamt sehr beeindruckend. Alle acht Bewerbungen haben durch eine hohe künstlerische und konzeptionelle Qualität überzeugt. Als Jury mussten wir eine Entscheidung treffen, die zugunsten von Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim gefallen ist“, erklärte Sylvia Amann, Vorsitzende der europäischen Jury.
Spätestens 21 Arbeitstage nach der Empfehlung der Vorauswahl (Shortlist) veröffentlicht die europäische Jury einen Report. Der Juryreport erklärt und begründet die Entscheidung der Shortlist und gibt den Shortlist-Städten wichtige Hinweise für die Überarbeitung ihrer Bewerbungsbücher. Der Juryreport ist ab dem 1. Februar 2020 auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder verfügbar.
Entscheidung fällt im Herbst 2020
Die fünf im Rennen verblieben Städte Magdeburg, Hannover, Nürnberg, Chemnitz und Hildesheim haben nun bis zum Sommer 2020 Zeit, ihr Bewerbungsbuch zu überarbeiten und auf 100 Seiten zu konkretisieren (bid book 2). Die Städte werden zudem im kommenden Jahr von Jurorinnen und Juroren besucht. Beides – das bid book 2 und die Begehungen – werden dann in einer Endauswahlsitzung im Herbst 2020 in die finale Entscheidung der europäischen Jury einfließen. Diese wird sich im Anschluss an die Endauswahlsitzung auf die Empfehlung einer deutschen Stadt für den Titel einigen. Danach wird bis spätestens Ende 2020 die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ernennen. Erfüllt die designierte Kulturhauptstadt ihre in der Bewerbung eingegangen Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verliehen.
Neben Deutschland ist auch Slowenien berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu stellen.