Das ist neu: Auf jeder neuen Arzneimittelpackung ist ein Data Matrix Code gedruckt, der ein individuelles Erkennungsmerkmal beinhaltet. Dieser Code wird von der Pharmaindustrie in Zentralrechner eingegeben. In der Apotheke muss die Packung dann ausgelesen und die Nummer mit den Daten im Zentralrechner abgeglichen werden. Werden die Daten bestätigt, kann die Arzneimittelpackung ausgebucht werden. Erfolgt keine Bestätigung der Daten, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei dem Medikament um eine Fälschung handelt und darf nicht an den Kunden ausgegeben werden. Auch müssen Arzneimittelpackungen versiegelt, also mit dem sogenannten Erstöffnungsschutz versehen sein. Durch die neuen Regelungen können Fälschungen schnell erkannt und Patienten davor geschützt werden, erklärt das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium.
Arzneimittel, die sich bereits im Handel befinden und noch kein Sicherheitsmerkmal tragen, dürfen von den Apotheken bis zum Ablauf des Verfalldatums abgegeben werden.[/vc_column_text][vc_single_image image=“6149″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“ alignment=“center“ onclick=“img_link_large“ img_link_target=“_blank“][/vc_column][/vc_row]