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Das Bundeskabinett hat im Dezember das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Um den Fachkräftemangel zu entschärfen, sollen die Hürden für die Einwanderung gesenkt werden.
[/vc_column_text][vc_column_text]Der Fachkräftemangel ist für die niedersächsischen Unternehmen laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage mittlerweile der größte Risikofaktor. Sahen vor zwei Jahren noch 43 Prozent der befragten Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Risiko für ihre Geschäftsentwicklung an, stieg dieser Wert auf aktuell 60 Prozent an. Zur Linderung beitragen könnten qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Bisher war die Zuwanderung von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern aber ein langer Hürdenlauf. Das soll sich jetzt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändern.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf gezielten Erleichterungen für beruflich qualifizierte Fachkräfte. Die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt soll nicht nur für Hochqualifizierte geöffnet sein, sondern auch für Fachkräfte mit einer anerkannten qualifizierten Berufsausbildung. Die bisher bei dieser Gruppe geltende Begrenzung auf die in der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführten Mangelberufe entfällt. Wer eine anerkannte Qualifikation mitbringt und ein gültiges Arbeitsplatzangebot hat, soll künftig in Deutschland arbeiten können. Auch die bisherige Vorrangprüfung- also die Prüfung, ob „bevorrechtigte“ inländische Bewerber oder EU-Ausländer zur Verfügung stehen – entfällt. Eine Ausnahme bilden die von der Wirtschaft dringend benötigten IT-Fachkräfte. Sie sollen auch ohne formalen Abschluss einwandern dürfen. Denn gerade im IT- Bereich hat die formale Qualifikation eine nachrangige Bedeutung. Einschlägige Kenntnisse werden oft durch spezielle Schulungen erworben und durch Zertifikate nachgewiesen.

Um die Stellenbesetzung zu erleichtern, sollen entsprechend den bereits bestehenden Regelungen für Hochqualifizierte auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Neben der in Deutschland anerkannten Qualifikation müssen die Fachkräfte hierbei die notwendigen Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen.

Der Gesetzesentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zeitnah in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Soweit Konsens erzielt werden kann, ist mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause 2019 zu rechnen.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Das Gesetz
Die wesentlichen Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Überblick:

  • einheitlicher Fachkräftebegriff, der sowohl Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung als auch Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst
  • Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
  • Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
  • Einreise zur Arbeitsplatzsuche: Für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird – vergleichbar zur bestehenden Regelung bei Akademikern – die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche geschaffen.
  • Verfahrensvereinfachungen: Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
  • Flankierende Maßnahmen: Verbesserungen der Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland
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