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Guido Langemann, IHK Hannover, kommentiert:

[/vc_column_text][vc_column_text]In Niedersachsen warten Unternehmen und Kommunen seit rund zwei Jahren auf eine gesetzliche Regelung, mit der sie verkaufsoffene Sonntage rechtssicher durchführen können. Zwei lange Jahre, in denen allen Beteiligten in Sachen Frusttoleranz einiges abverlangt wurde. Immer wieder mussten landauf und landab mit viel Engagement geplante Sonntagsöffnungen kurzfristig abgesagt werden. Zumeist, weil Verdi erfolgreich gegen die Durchführung geklagt hatte.

Jetzt liegt endlich ein Entwurf für ein neues Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz vor. Hat sich das Warten gelohnt? Leider nein! Der Entwurf hat einige gute Ansätze, greift aber an den entscheidenden Stellen viel zu kurz. Der Entwurf sieht im Kern – wie bisher – vier Sonntagsöffnungen für eine Gemeinde vor. Dies dürfte in kleineren Kommunen passen. Zu einem Problem wird es dann, wenn Innenstadt und einzelne Stadt- oder Ortsteile sich nicht ins Gehege kommen und deshalb an mehr als vier Sonntagen öffnen wollen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Lösung lautet „4+2“, also zusätzlich zu den vier Terminen weitere zwei für einzelne Ortsbereiche. Eine Gemeinde hätte demnach bis zu sechs Sonntage zur Wahl, wobei es für den einzelnen Betrieb bei der Obergrenze von vier bliebe. Das ist unnötig kompliziert. Besser und einfacher wäre es, jedem Orts- oder Stadtteil ganz einfach vier Sonntage pro Jahr zuzugestehen.

Erfreulicherweise soll der Entwurf Sonntagsöffnungen ermöglichen, wenn ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde besteht. Das ist in Zeiten, in denen der Onlinehandel die Besucherfrequenzen erodieren lässt, genau richtig. Leider bleibt offen, wer den Nachweis dafür führen soll. Somit drohen die gleichen juristischen Scharmützel, die es bisher um die Frage nach dem angemessenen Anlass gegeben hat. Eine einfache Lösung gäbe es aber auch hier. Der Gesetzgeber müsste nur – aus öffentlichem Interesse an lebendigen Innenstädten – eine bestimmte Anzahl von Sonntagen je Ortsbereich freigeben, so dass dort keine wie auch immer geartete Beweisführung mehr nötig ist.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Noch könnte die Landesregierung den entscheidenden Passagen den richtigen Dreh zu mehr Rechtssicherheit geben, damit das sonntägliche Einkaufen für Kunden, aber auch für Unternehmen und Kommunen wieder zum Vergnügen wird. Ansonsten droht das bekannte Muster: Gerichte entscheiden, ob Sonntagsöffnungen zulässig sind oder nicht.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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