Der Entwurf für das neue niedersächsische Ladenöffnungsgesetz liegt auf dem Tisch. Wenige Tage zuvor war beim IHK-Stadtmarketing-Forum die Diskussion über die verkaufsoffenen Sonntage mit Spannung erwartet worden. Zur offenen Auseinandersetzung kam es nicht: Die Trennlinien wurden in gepflegter Gesprächsatmosphäre deutlich.
[/vc_column_text][vc_column_text]Das neue niedersächsische Ladenöffnungsgesetz warf seine Schatten voraus: Beim IHK-Forum Stadtmarketing im September trafen die unterschiedlichen Positionen zur Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage aufeinander – wenige Tage, bevor am 18. September der Gesetzentwurf von der Landesregierung verabschiedet wurde.Damit liegt jetzt eine Diskussionsgrundlage auf dem Tisch, zu der noch die betroffenen Verbände, darunter die Industrie- und Handelskammern, gehört werden. Im Kern soll laut Entwurf künftig eine 4+2-Regelung gelten: Jede Gemeinde könnte dann vier Sonntagsöffnungen für die Gemeinde oder Ortsbereiche zulassen. Zusätzlich wären nach dem neuen Gesetz künftig zwei weitere verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Ortsbereichen möglich. Insgesamt dürfen laut Entwurf pro Ortsbereich höchstens vier Sonntagsöffnungen zugelassen werden.
Der Begriff „Ortsbereich“ wurde dabei bewusst gewählt: Der ist kommunalrechtlich nicht festgelegt. Jede Kommune kann selbst Ortsbereiche festlegen und dafür Verkaufsöffnungen genehmigen. Martin Prenzler, Geschäftsführer der City-Gemeinschaft in Hannover, begrüßte diese Regelung bereits im Vorfeld: Schließlich waren in Hannover zuletzt in der City nur zwei Sonntagsöffnungen pro Jahr möglich. Prenzler wies darauf hin, dass es in Hannover fast 40 Antragsteller gebe, die sich um Verkaufsöffnungen bemühten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“4774″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“ alignment=“center“ onclick=“img_link_large“ img_link_target=“_blank“][vc_column_text]Zwei weitere Aspekte: Städte und Gemeinden können laut Entwurf künftig eine Frist für alle Anträge auf die Sonntagsöffnungen eines Jahres setzen. Und sie sollen künftig alle Anträge öffentlich machen müssen. Das dürfte Detlef Ahting entgegenkommen. Der Verdi-Vertreter hatte beim IHK-Stadtmarketing-Forum dazu aufgefordert, bei der Planung verkaufsoffener Sonntage früh die Sozialpartner einzubeziehen. In den letzten Jahren wurden Verkaufsöffnungen immer wieder gerichtlich überprüft und in verschiedenen Fällen auch verboten.[/vc_column_text][vc_single_image image=“4776″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“ alignment=“center“ onclick=“img_link_large“ img_link_target=“_blank“][vc_column_text]Wenn Sonntagsöffnungen vor Gericht landen, geht es in aller Regel um die Anlässe. Die Notwendigkeit eines solchen Anlasses wird jetzt im Gesetzentwurf festgeschrieben, der Anlass selber konkretisiert: „Der dafür erforderliche Grund kann durch einen besonderen Anlass oder ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsbereichs oder an der Sichtbarkeit der Gemeinde gegeben sein“, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.
Einen Fingerzeig, was das bedeutet, gab beim Stadtmarketing-Forum Stefan Pemp, der im zuständigen Sozialministerium mit dem Gesetzentwurf befasst war: „Rein wirtschaftliche Gründe“ werden auch künftig für eine Verkaufsöffnung nicht ausreichen. Aber eine neue Einkaufslage bekannt zu machen, das könnte unter das Kriterium der Sichtbarkeit fallen. Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern haben in einer ersten Stellungnahme die Öffnung des Anlassbezugs bereits begrüßt.
Allerdings: Die Steigerung der Attraktivität einer Innenstadt sei für ihn kein ausreichender Anlass für eine Verkaufsöffnung, hatte Gewerkschafter Detlef Ahting beim Stadtmarketing-Forum betont: weitere Diskussion vorprogrammiert. Kaum überraschend also, wenn Ministeriumsmitarbeiter Pemp beim Stadtmarketing-Forum vor allzu großer Hoffnung warnte, das neue Gesetz werde völlige Rechtssicherheit bei der Zulassung verkaufsoffener Sonntage bringen. Genau das erhoffen sich aber die Vertreter des Handels. Und darüberhinaus eine einfach umzusetzende Regelung: Bürokratische Hürden, mit denen größere Antragsteller fertig werden, könnte kleinere schlicht überfordern: ein Wettbewerbsnachteil.[/vc_column_text][vc_single_image image=“4773″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“ alignment=“center“ onclick=“img_link_large“ img_link_target=“_blank“][vc_column_text]Bei der Diskussion in Hannover wurde deutlich, wie wichtig verkaufsoffene Sonntage für den stationären Handel sind – und das nicht nur in der City, sondern auch in den Randlagen. Gerold Leppa, Wirtschaftdezernent und -förderer in Braunschweig, wies auf den vielfach höheren Umsatz etwa von Möbelgeschäten an Sonntagen hin. Mit entsprechend hohem Interesse der Mitarbeiter, dann auch zu arbeiten. Was Martin Prenzler für sein Unternehmen ausdrücklich bestätigte. Auch das ist ein Aspekt, wenn es darum geht, die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Jetzt nehmen die Verbände zum Gesetzentwurf Stellung. Wenn alles rund läuft, könnte das Gesetz zum Jahreswechsel verabschiedet werden. Dann wird sich zeigen, ob damit die Diskussionen der letzten Jahre befriedet werden.[/vc_column_text][vc_single_image image=“4775″ img_size=“medium“ add_caption=“yes“ alignment=“center“ onclick=“img_link_large“ img_link_target=“_blank“][vc_separator][vc_column_text]