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Die niedersächsische Landesregierung hat für Mitte des Jahres 2018 einen Masterplan Digitalisierung angekündigt. Um gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen, damit sie die Herausforderungen der Digitalisierung auch als Chancen für wirtschaftlichen Erfolg nutzen können, haben die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern ein Positionspapier mit neun zentralen Forderungen verfasst.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Forderungen im Einzelnen:

  • Beim Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur sollten vorrangig alle Gewerbegebiete an das Gigabitnetz angeschlossen werden. Zudem muss der schnelle Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes vorangetrieben werden.
  • Bund, Land, Kommunen und Netzbetreiber sollen eine intelligente Ausbauplanung für alle Regionen miteinander abzustimmen und bestehende Förderprogramme zügig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Es braucht zudem eine Strategie, wie die bisher genehmigten aber noch nicht verbauten Fördermittel in echte Glasfaserausbauprojekte gelenkt werden können.
  • Die Politik sollte Innovationen und Investitionen in die Digitalisierung gezielt fördern, vor allem im Mittelstand.
  • Das Land sollte, wie in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert, Investitionen mittelständischer Unternehmen in Informationstechnologien direkt und unbürokratisch fördern und Initiativen sowie Einrichtungen unterstützen, die Netzwerkstrukturen zwischen Unternehmen, Kammern und Verbänden sowie wissenschaftlichen Einrichtungen entwickeln und betreiben.
  • Das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum in Hannover sollte weiter ausgebaut und mittelfristig finanziell und institutionell abgesichert werden. Die Kammern bieten sich für die weitere Arbeit als regionale Kooperationspartner an, die ergänzende eigene Aktivitäten einbringen können.
  • Die Förderung von Start-ups sollte ein zentraler Baustein in einem Masterplan Digitalisierung sein. Die acht Start-up-Zentren in Niedersachsen sollten nicht nur zwei Jahre, sondern fünf Jahre vom Land unterstützt werden. Für Start-ups sollte zudem ein direktes Förderprogramm entwickelt werden, das sowohl Coaching- und Mentoring-Elemente umfasst.
  • Unterricht und Ausstattung in allen Schulen sollten sehr viel stärker auf MINT-Fächer und auf IT-Themen ausgerichtet werden. An vielen Schulen besteht besonderer Handlungsdruck in Bezug auf Investitionen in Infrastruktur und Lehrerbildung.
  • Zur Sicherung des Fachkräftepotenzials im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist die Weiterentwicklung der dualen Berufsbildung und damit auch der berufsbildenden Schulen zwingend erforderlich.
  • Die Landesförderung von betrieblichen Weiterbildungen sollte teilnehmerbezogen schwerpunktmäßig IT- und Technologiekompetenz fördern.
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IHK fördert digitale Weiterbildung

Die IHK Hannover fördert die digitale Weiterbildung der Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen. Bei einer Weiterbildung mit digitalem Schwerpunkt können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu drei Viertel der Lehrgangskosten als Zuschuss erhalten. Bei allen anderen berufsbezogenen Kursen beträgt der Zuschuss aus dem Weiterbildungsfonds der IHK Hannover 50 Prozent. Bei Berechnung des Zuschusses werden Lehrgangskosten mit maximal 40 Euro pro Unterrichtsstunde berücksichtigt.

Jeder, vom Auszubildenden bis zur Geschäftsführung, kann von dem Programm profitieren. Wichtig ist, dass das Antragsformular vor Lehrgangsbeginn der IHK zugeht und dass es sich um eine berufsbezogene Qualifizierung handelt, die mindestens 200 Euro netto kostet. Innerbetriebliche Maßnahmen, die durch Externe durchgeführt werden, und berufsbezogene Fremdsprachenkurse können auch gefördert werden. Pro Jahr kann ein Unternehmen maximal 3000 Euro Förderung erhalten.

Nicht förderfähig sind Qualifizierungen und Trainings, die der Erholung, der Unterhaltung oder der sportlichen Betätigung und sonstigen privaten Zielen dienen, der Erwerb und Erhalt von Führerscheinen aller Klassen und Fahrerlaubnisse sowie die Teilnahme an Coachings, Supervision, Messen, Kongressen und Fachtagungen. Ausgeschlossen sind auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungen, Prüfungsgebühren und -entgelte sowie Reise-/Übernachtungskosten und Verdienstausfälle. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Eva Foss, Tel. 0511/3107-537, foss@hannover.ihk.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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