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Genau 99 Artikel, aber die haben es in sich: Die Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai. In den Tagen davor war die Verunsicherung deutlich spürbar, unter anderem in einer Vielzahl von Anfragen bei der IHK Hannover. Vor allem kleinere Unternehmen beklagen den hohen Aufwand, ähnlich wie Arztpraxen oder die auch betroffenen Vereine. Bei aller Kritik wird die Bedeutung des Datenschutzes hochgehalten. Aber gerade Unternehmer, die sich wie der hannoversche Versicherungsmakler Thomas Billerbeck sehr eingehend mit den neuen Vorschriften auseinandergesetzt haben, weisen darauf hin, dass sich auch jetzt noch ständig weitere Fragen zur Anwendung der DSGVO ergeben. Zwar wurden unmittelbar nach Inkrafttreten der DSGVO betrügerische E-Mails beobachtet, um Unsicherheiten auszunutzen. Bis in die zweite Juni-Hälfte blieben allerdings die befürchteten Abmahnwellen aus. Unabhängig davon haben aber Wirtschaftsvereinigungen großer Parteien Erleichterungen gefordert und wenden sich gegen „gegen unpraktikable Lösungen und deutsche Sonderwege, die deutsche Unternehmen stärker belasten als Unternehmen in anderen EU-Ländern.“
Und falls Sie noch Informationen zur Datenschutzgrundverordnung brauchen: Die IHK Hannover bietet auf ihrer Website auch weiterhin eine umfangreiche Sammlung von Merkblättern und anderen Informationsquellen zur DSGVO: www.hannover.ihk.de/dsgvo
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Politik fordert Erleichterungen
Die Wirtschaftsvereinigungen großer Parteien haben Mitte Juni gefordert, dass Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen für unzulässig erklärt werden sollen. Auch sollen Auflagen, die über die europäische Datenschutzgrundverordnung hinausgehen und die es nur im deutschen Recht gibt, wieder abgeschafft werden. Außerdem sollten bei leichten erstmaligen Verstößen keine Bußgelder erhoben werden. Die Vereinigungen fordern ferner auch im europäischen Recht Nachbesserungen, „die insbesondere für Mittelständler und ehrenamtlich Tätige weitere Ausnahmen ermöglichen und entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigen“.
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Nichts Vergleichbares
Die DSGVO ist vor allem für unsere bundesweit über 250 selbstständigen RWS-Finanzkaufleute (Einzelunternehmer) eine große Herausforderung. In unserer 40-jährigen Firmengeschichte haben wir eine vergleichbar bürokratische Regelung noch nicht erlebt und hätten unser Jubiläumsjahr gerne anders begangen. Die Ungewissheit bereitet uns die größte Sorge. Allein die Frage, ob jeder unserer 250 RWS-Finanzkaufleute, die regelmäßig mit Gesundheitsdaten arbeiten, einen externen Datenschutzbeauftragten haben müssen, ist nicht final geklärt.
Jörg Christian Hickmann
Vorstandsvorsitzender, RWS Vermögensplanung AG, Hannover
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Offene Rechtsbegriffe
Für uns als mittelständischer Versicherungsmakler war ohne juristischen Beistand eine Umsetzung der DSGVO aufgrund der vielen offenen Rechtsbegriffe nicht möglich. Eine konkretere Formulierung wäre wünschenswert gewesen, so mussten wir mögliche künftige Rechtsprechungen im Vorhinein hypothetisch bewerten. Wer nur digital mit den Betroffenen kommuniziert, hat es deutlich einfacher. Wir betreuen jedoch auch analoge Kundenbeziehungen, was den Papierausstoß nun deutlich erhöht. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Zustimmung der Betroffenen nach Artikel 9 (besondere Kategorie), beispielsweise bei Haftpflichtschäden mit Personenschäden. Auch die Speicherdauer der Daten und technische Löschungsmöglichkeiten zu entwickeln, war von größerem Aufwand. Ob es unseren Mandanten hilft, dass wir möglicherweise wichtige Beweisunterlagen dieser vernichten, bleibt abzuwarten. Insgesamt haben wir alle Mandanten informiert und sind wegen der Papierflut teils auf wenig Verständnis getroffen.
Thomas Billerbeck
Billerbeck GmbH, Unabhängige Versicherungsmakler, Hannover
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Beratungsleistung
Als Systemhaus betreuen wir ausschließlich niedergelassene Arztpraxen, und das in ganz Deutschland. Neben unseren Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung bezüglich der Fernwartung von EDV-Systemen haben wir einen sehr hohen Beratungsaufwand zum Thema Datenschutz zu leisten, weil in den Praxen sehr unzureichende Kenntnisse zu dem Thema vorliegen. Sensibilisierung für Datenschutz, präventive Maßnahmen hierfür sowie datenschutzkonforme Erklärungen der Praxen gegenüber ihren Patienten werden uns daher noch lange Zeit beschäftigen.
Theo Schinner
Futura Medica Praxiscomputer GmbH, Dielmissen
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Gefragt: Datenschutzbeauftragte
Die größte Herausforderung für uns bestand darin, einen kompetenten und zugleich preiswürdigen externen Datenschutzbeauftragten zu finden. Unser bisheriger interner Datenschutzbeauftragter ist Ende Januar in Rente gegangen. Daraus resultierte doppelter Zeitdruck. Als wir dann wie gesetzlich vorgeschrieben pünktlich eine Woche vor dem 25. Mai die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet haben, stellte sich heraus, dass das vorgesehene behördliche Online-Tool der Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz noch nicht in Betrieb war.
Ulrich Meiser
Leiter Recht / PR /Export, Einbecker Brauhaus AG
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