Betroffen von den neuen Datenschutzbestimmungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Hilfe von Computern und Smartphones personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen verarbeiten. Aber auch bei der händischen Aufzeichnung solcher Daten in Restaurants können die neuen Bestimmungen relevant sein, wenn diese etwa mit Reservierungsbüchern arbeiten. Bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzbestimmungen drohen massive Bußgelder. Im Falle einer Kontrolle muss ein Unternehmen stets nachweisen, dass alle relevanten Prozesse datenschutzkonform ablaufen. Kostenfreier Download für Mitglieder; Nicht-Mitglieder zahlen 9,90 Euro (www.dehoga-shop.de).[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Info: Die IHK Hannover hat mehrere Merkblätter zu verschiedenen Themen der EU-Datenschutzgrundverordnung erarbeitet.
Kostenfreier Download: www.hannover.ihk.de/dsgvo[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) läuft in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai ab. Bis zu diesem Zeitpunkt muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, diese neuen Datenschutzbestimmungen umsetzen. Die neuen Regeln stellen insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen und Fragen. Mit der Publikation „Das neue Datenschutzrecht – Was in der Gastronomie künftig beachtet werden muss“, will der Dehoga insbesondere kleinere und mittlere gastgewerbliche Unternehmen für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Die Publikation liefert Informationen und Empfehlungen, wie die neuen Bestimmungen im Geschäftsalltag umgesetzt werden können. So wird beispielsweise erläutert, wer für die Umsetzung der neuen Vorgaben verantwortlich ist, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen und was bei der E-Mail-Werbung zu beachten ist.