[vc_row][vc_column][vc_column_text]Wie die deutsche Zollverwaltung mitteilt, wird die Abfrage der Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) im Rahmen der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst ausgesetzt. Gegen die umstrittene Abfrage gab es seitens der Wirtschaft große datenschutzrechtliche Bedenken, die durch die IHK-Organisation mehrfach der Generalzolldirektion dargelegt wurden.
Umstritten war auch der abgefragte Personenkreis, der aus der Geschäftsführung/dem Vorstand, den Zollbeauftragten, Aufsichtsräten, Abteilungsleitern und sämtlichen mit Zollangelegenheiten befassten Personen bestand.
Hierzu hat die deutsche Zollverwaltung bereits am 14. August eine Festlegung des Personenkreises in Abstimmung mit dem zuständigen Hauptzollamt angeboten.
Am 9. August hat das Finanzgericht Düsseldorf ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken festgestellt und die Frage nach der Steuer-ID und dem Personenkreis dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Mit der Aussetzung der Abfrage der Steuer-ID wurden auch die Fragenkataloge für Neubewertungen und Neueinträge angepasst. Die Verwendung alter Fragebögen ist weiterhin möglich.
Umstritten war auch der abgefragte Personenkreis, der aus der Geschäftsführung/dem Vorstand, den Zollbeauftragten, Aufsichtsräten, Abteilungsleitern und sämtlichen mit Zollangelegenheiten befassten Personen bestand.
Hierzu hat die deutsche Zollverwaltung bereits am 14. August eine Festlegung des Personenkreises in Abstimmung mit dem zuständigen Hauptzollamt angeboten.
Am 9. August hat das Finanzgericht Düsseldorf ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken festgestellt und die Frage nach der Steuer-ID und dem Personenkreis dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Mit der Aussetzung der Abfrage der Steuer-ID wurden auch die Fragenkataloge für Neubewertungen und Neueinträge angepasst. Die Verwendung alter Fragebögen ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen auf der Internetseite der IHK Hannover [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]